Landkreis:Was Bürger wollen

Die Unterföhringer müssen am 12. Juli entscheiden, wie der Platz am Etzweg gestaltet wird. Diese Form der direkten Demokratie ist seit 1995 in der bayerischen Verfassung verankert. Im Landkreis haben die Bewohner das Instrumentarium schon oft genutzt, um mitzubestimmen

Von Sabine Wejsada

"Die Staatsbürger haben das Recht,

Angelegenheiten des eigenen

Wirkungskreises der Gemeinden

und Landkreise durch Bürgerbegehren

und Bürgerentscheid zu regeln. (...)"

(Bayerische Verfassung Art. 12 Absatz 3)

Am 1. Oktober 1995 wurde in Bayern Geschichte geschrieben: Die Mehrheit der Wahlberechtigten machte mit ihrem Votum deutlich, dass es ihr eben nicht reicht, nur alle sechs Jahre Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte zu wählen. Auch zwischen den Kommunalwahlen wollten die Bürger mitreden, mitbestimmen. Der erfolgreiche Ausgang des vom Verein "Mehr Demokratie in Bayern" initiierten Volksentscheids ebnete den Weg für die Instrumente der direkten Demokratie: Seit bald 20 Jahren sind auf kommunaler Ebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheid möglich. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde- oder Kreisbürgern selbst beschlossen werden.

Bis dahin waren Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weder in der Bayerischen Verfassung noch in der Gemeinde- und Landkreisordnung vorgesehen. Diese Verfahren wurden erst 1995 eingeführt, und das ausgerechnet auf dem Weg der direkten Demokratie, einem Volksentscheid. Seitdem stehen diese Instrumente in der Bayerischen Verfassung sowie in der Gemeinde- und Landkreisordnung des Freistaats. Die Bürger machen fleißig Gebrauch von ihrem verbrieften Recht, in die Angelegenheiten der Kommunen einzugreifen.

Hollerner See

Die Bürger haben den Wunsch, selbst zu bestimmen, was vor ihrer Haustür passiert. Sie stoppten zum Beispiel den Bau einer Therme am Hollerner See.

(Foto: Florian Peljak)

In den ersten 15 Jahren seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden fanden nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie bayernweit 1772 solcher plebiszitärer Verfahren statt. Davon waren 1694 Bürgerbegehren, die in 903 Fällen in einen Bürgerentscheid mündeten, und 78 Ratsreferenden. "Dies bedeutet, dass in Bayern durchschnittlich pro Jahr 118 Bürgerbegehren und 65 Abstimmungen (Bürgerentscheide aufgrund von Bürgerbegehren sowie Ratsreferenden) stattgefunden haben", heißt es in der 15-Jahres-Statistik bis 2010 von Mehr Demokratie. In den vergangenen fünf Jahren dürften noch einmal einige hundert dazu gekommen sein, wie Susanne Socher vom Landesvorstand Mehr Demokratie schätzt. Besonders abstimmungsfreudig sind nach ihren Worten die Bürger in Oberbayern: "Die sind absolute Spitzenreiter."

Die Kommunen im Landkreis München machen da keine eine Ausnahme: In den ersten zehn Jahren seit der gesetzlichen Verankerung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Bayerischen Verfassung wurden die Wahlberechtigten landkreisweit 54 Mal zum Votum gebeten. Gleich im ersten Jahr wollten es die Unterföhringer wissen. Unter der Überschrift "Ein Tunnel bei Ausbau der S-Bahn" wurde eben jener per Bürgerentscheid beschlossen - und realisiert. In Unterföhring steht in diesen Tagen wieder eine Wahl an: Am Sonntag, 12. Juli, sind dort insgesamt 8340 Stimmberechtigte dazu aufgerufen, über die Frage zu entscheiden, "Soll die Gemeinde Unterföhring in einen öffentlichen, multi-funktionalen Sportplatz am Etzweg investieren"? Michael Lasher, ein Bürger der Medienkommune, hatte das Begehren angestoßen und durch die Sammlung von genügend Unterschriften möglich gemacht. Der Gemeinderat hat ganz andere Vorstellungen zur Gestaltung des Ortsrands im Osten. So soll nach einem gültigen Beschluss der Lokalpolitiker am Etzweg ein Raum für Natur und Mensch geschaffen werden.

Hochhaus 'Jagdfeldzentrum' in Haar, 2010

Die Stimmberechtigten verhinderten eine geplante Entscheidung der gewählten Politiker über ein weiteres Hochhaus in Haar.

(Foto: Angelika Bardehle)

In fast allen Landkreiskommunen wurden die Instrumente der direkten Demokratie angewandt. Manches Mal im Sinne der Initiatoren, wie zum Beispiel 1996 in Garching, wo es ein Begehren gegen die Baugenehmigung für den Forschungsreaktor FRM II gab. Dass dieser mittlerweile längst gebaut ist, hat andere Gründe. Bindend für die Kommunalpolitiker ist ein Bürgerentscheid ohnehin nur ein Jahr. Vielfach halten sich diese aber länger an das Ergebnis - wie etwa in der Stadt Unterschleißheim, wo sich die Stimmberechtigten bereits 2010 deutlich gegen den Bau einer Therme am Hollerner See aussprachen. Die dortigen Kommunalpolitiker fühlen sich immer noch an das Votum der Bürger gebunden. Auch der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) wird nicht müde zu betonen, dass er sich an das deutliche Nein der Stadtbewohner zum Bau einer dritten Startbahn am Flughafen im Erdinger Moos vom Juni 2012 halten werde. Die Menschen in den Landkreisen Erding und Freising, auf deren Flur der Airport liegt, werden das Beharren des OB in München mit Freude vernehmen.

Sieht man sich die Statistik für den Landkreis München genauer an, so ist eins feststellbar: In den vergangenen 20 Jahren haben engagierte Bürger sich in vielen Bereichen eingemischt. Immer wieder ist es um Verkehrsprojekte, öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen gegangen, zum Beispiel um die Ansiedlung von Möbelhäusern (2006 in Aschheim gescheitert, 2013 in Feldkirchen erfolgreich), um Höhenbegrenzungen für Gebäude wie etwa in Unterschleißheim, als 2012 der Bau von 53 und 85 Meter hohen Bürotürmen per Bürgerentscheid verhindert wurde. Oder wie im vergangenen Jahr in der Gemeinde Haar, als eine schwere Auseinandersetzung um die Errichtung von Hochhäusern am Ort entbrannte: Sowohl die Befürworter einer maximalen Höhe von 19 Metern, als auch jene, die sich für eine städtebauliche Vielfalt in Haar eingesetzt hatten, scheiterten. Wegen des nicht ausreichenden Quorums.

Elch ist Tier des Jahres 2007

Auch der Plan, ein schwedisches Möbelhauses in Feldkirchen anzusiedeln, hatte keinen Erfolg im Bürgerentscheid.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Dieses ist quasi die Hürde für den Erfolg eines Ansinnens: Seit 1999 gilt für Bürgerentscheide, dass sie zusätzlich zur Abstimmungsmehrheit ein bestimmtes Quorum überwinden müssen; dieses liegt zwischen zehn und 20 Prozent der Stimmberechtigten und ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune. Hiervon sind nach Erfahrung von Mehr Demokratie größere Städte stärker und Kommunen zwischen 10 000 und 50 000 Einwohnern besonders stark betroffen, wie Susanne Socher sagt: "Da reicht die Beteiligung oft nicht aus." Beim anstehenden Bürgerentscheid in Unterföhring etwa liegt das Quorum, also die Mindestzahl an gültigen Ja-Stimmen, bei 20 Prozent: Bei aktuell 8340 Stimmberechtigten müssten nach den Worten von Wahlleiter Lothar Kipp 1668 Wähler pro Bürgerentscheid sein, damit dieser erfolgreich wäre; wenn es mehr Nein-Stimmen gibt, reicht dies auch nicht.

Um überhaupt ein Bürgerbegehren anzustoßen, braucht es eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften, die als erstes gesammelt werden muss, wie der Verein Mehr Demokratie mitteilt: Die notwendige Mindestzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune und liegt zwischen drei und zehn Prozent der Gemeinde- oder Kreisbürger, in kleineren Kommunen ist ein größerer prozentualer Anteil notwendig. Ist diese Hürde erreicht und das Bürgerbegehren zulässig, kann der Gemeinderat oder der Kreistag das Begehren übernehmen, andernfalls findet ein Bürgerentscheid statt. Die Abhaltung eines Bürgerentscheides kann aber auch ohne vorheriges Bürgerbegehren vom jeweiligen Gemeinderat oder Kreistag beschlossen werden, was sich dann Ratsbegehren nennt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt übrigens wie ein Beschluss des Gemeinderats oder Kreistags.

54 Entscheide

haben in den ersten zehn Jahren seit der Verankerung der direkten Demokratie in der Bayerischen Verfassung vom November 1995 im Landkreis München stattgefunden. Damit lag der Landkreis nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie in Bayern auf Platz eins, gefolgt vom Kreis Rosenheim (34) und Starnberg (24). Nach einer Auswertung der Bezirke vom August 2010 stand Oberbayern mit 355 Bürgerentscheiden an erster Stelle. Platz zwei nimmt Schwaben mit 137 Bürgerentscheiden ein, Platz drei Unterfranken (126). In den vergangenen fünf Jahren dürften noch einmal einige hundert dazu gekommen sein, wie Susanne Socher vom Landesvorstand Mehr Demokratie schätzt.

Nach den Worten von Socher haben sich die beiden Instrumente der direkten Demokratie bestens bewährt: Man habe in den vergangenen 20 Jahren feststellen können, dass ein Bürgerbegehren "Auswirkungen auf die Politik am Ort hat", egal ob es erfolgreich ist oder nicht. Aus den Gruppen, die eine solche Initiative anstießen, schließe sich vielleicht der eine oder andere einer Partei oder Gruppierung im Gemeinderat an oder gründe gar eine eigene. Und: "Eine Ankündigung eines Bürgerbegehrens reicht schon, um in der Kommune etwas zu verändern." Dass Bürgermeister und Gemeinderäte vielfach ein Ratsbegehren in die Wege leiten mit einer Alternativfrage zum Bürgerbegehren, hält Socher für einen Beweis dafür, "dass gewählte Vertreter sich schwer damit tun, ein Stück ihrer Macht abzugehen". Das kratze so manchen wohl "menschlich sehr" an. Dabei müssten die Initiatoren von Bürgerbegehren gerade in kleineren Gemeinden sehr viel Mut aufbringen, "weil ja jeder jeden kennt".

Wenn der Verein Mehr Demokratie, der engagierte Bürger in Sachen Begehren berät, feststelle, dass einem Ansinnen "komplett die Sinnhaftigkeit fehlt", so Socher, "dann raten wir ab". Manchmal überlegen es sich aber auch die möglichen Initiatoren noch einmal anders: So mussten zum Beispiel die Münchner 1999/2000 doch nicht gegen einen lilafarbenen Anstrich der Trambahnen abstimmen. Und aus einem Bürgerbegehren gegen überhöhte Bierpreise und schlechtes Einschenken auf der Wiesn ist auch nichts geworden. Bisher zumindest nicht. Die Preise steigen und steigen.

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