Flüchtlingshilfe:Finanzielle Unterstützung kann online beantragt werden

Das Landratsamt erweitert seinen Service, um Schutzsuchenden aus der Ukraine so schnell wie möglich und unbürokratisch zu helfen.

Ukrainische Geflüchtete, die bereits in einer Gemeinde oder Stadt des Landkreises München registriert sind, können nun auch online einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Voraussetzung dafür sei lediglich eine E-Mail-Adresse, heißt es aus dem Landratsamt. Der Antrag für Leistungen steht sowohl in deutscher, englischer als auch ukrainischer Sprache auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-muenchen.de) zur Verfügung und wird dann verschlüsselt an die Behörde übermittelt; der Bescheid wird dann ebenfalls als verschlüsselte, passwortgeschützte Nachricht an den Antragsteller zurückgeschickt. Mit diesem Dokument können sich Geflüchtete dann im Rathaus ihrer Wohnsitzkommune nach Überprüfung der Identität die Leistungen bar auszahlen lassen. Es bestehe aber auch die Möglichkeit der bargeldlosen Auszahlung, sofern ein deutsches Bankkonto vorhanden ist, und auch die persönliche Antragstellung im Landratsamt sei weiterhin möglich, heißt es aus der Behörde.

Mit der Online-Variante reagiert das Landratsamt auf zuletzt lange Wartezeiten für Antragsteller in der Behörde am Mariahilfplatz, der Vorgang solle so schnell und unbürokratisch wie nur möglich ablaufen, so das Landratsamt. "Wer alles verloren hat, soll sich nicht als erstes mit der deutschen Bürokratie herumschlagen müssen", sagt Landrat Christoph Göbel (CSU). "Alle Abteilungen des Landratsamts arbeiten zurzeit mit Hochdruck und größtem Engagement daran, die Aufnahme der Geflüchteten so gut und unbürokratisch wie möglich zu gestalten."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: