Wohnen Sie schon oder parken Sie noch? Die Frage könnte bald noch mehr Menschen in den Speckgürtelkommunen rund um München beschäftigen. Denn Parkplätze auf der Straße dürften künftig weitaus rarer werden. Grund dafür ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung. Von Oktober an entfällt die Pflicht, bei Bauvorhaben Parkplätze auf Grundstücken einzuplanen. Bauherren sparen sich dadurch etwa eine teure Tiefgarage. Doch die Kommunen können gegensteuern: Bis 30. September können sie eine Stellplatzsatzung erlassen und eigene Regelungen treffen. Eine Stichprobe im Landkreis München zeigt, dass die Städte und Gemeinden diesen Rettungsanker wahrnehmen. Denn sie wissen: Der Kampf um den öffentlichen Parkraum hat das Zeug dazu, Bürgerinnen und Bürger in Rage zu versetzen.
Fragt man in den Bauämtern nach der Stellplatzsatzung, ist erst mal ein tiefes Seufzen zu vernehmen. Da habe der Gesetzgeber den Kommunen mal wieder ein Ei gelegt, lautet der Tenor. Er schaffe kurzerhand die Stellplatzpflicht ab, erfülle damit den politischen Willen, das Bauen zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und wieder mehr Wohnungsbau zu ermöglichen. Dabei schiebe er das Parkproblem auf die Kommunen ab. „Das Problem des Parkdrucks wurde nicht durch das Gesetz gelöst“, stellt Christian Schwander vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München fest.
Und so arbeiten die Bauämter überall mit Hochdruck an ihren Satzungen, mancherorts sind sie schon durch die Gemeinderäte verabschiedet. „Wir versuchen zu retten, was zu retten ist“, formuliert es Jürgen Weiß vom Bauamt in Pullach. Ohne Regelungen zu Parkplätzen funktioniere das Leben in der Gemeinde nicht. „Der öffentliche Verkehrsraum ist ohnehin drangsaliert.“
Wenn es keine Stellplatzregelung bei Neubauten mehr gäbe, würden die Bürger Sturm laufen, weiß der Gräfelfinger Bauamtsleiter Markus Ramsauer. Sie beschwerten sich ja jetzt schon, dass die ganze Straße zugeparkt, der Parkplatz vor ihrer Haustür immer belegt sei oder zu viel „Parksuchverkehr“ an ihrer Haustür vorbeifahre. Verschärft hat sich das Problem, weil etwa Garagen zweckentfremdet würden, heißt es aus diversen Rathäusern: Sie würden als erweiterter Keller genutzt, das Au-pair-Mädchen wohne darin oder der Hausherr habe sie zum Fitness-Studio umfunktioniert. Das Auto – oder besser: die diversen Autos der Familie – parkten auf der Straße.
„Wir raten auf jeden Fall dazu, eine Satzung zu erlassen, um Lösungen für den steigenden Parkdruck zu finden und damit die ohnehin dürftige Akzeptanz für neues Wohnen in der Nachbarschaft zu erhöhen“, sagt Schwander. Die Kommunen könnten auf eine Mustersatzung zurückgreifen, die der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag erstellt und der Planungsverband für die jeweiligen Anforderungen seiner Mitgliedskommunen angepasst habe.

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Die allermeisten Kommunen im Landkreis München haben das Parkplatzthema bisher schon in Stellplatzsatzungen geregelt. In Grünwald etwa waren bislang ab 120 Quadratmetern neu geschaffener Wohnfläche zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen, in Unterföhring galten schon von 60 Quadratmetern an zwei Stellplätze und in Pullach waren sogar ab einer bestimmten Größe vier Stellplätze nachzuweisen. Städte und Gemeinden dürfen ihre alten Satzungen behalten, aber laut dem Gesetzgeber nur noch maximal zwei Stellplätze pro Wohneinheit festlegen. Werden ganz neue Satzungen erlassen, gilt die Limitierung ebenso.
Wo neue oder geänderte Satzungen bereits verabschiedet worden sind, zeigt sich, dass künftig etwas weniger Stellplätze durch Bauherren nachzuweisen sind, etwa weil wegen der Limitierung Besucherparkplätze keinen Eingang mehr in den Satzungen gefunden haben oder weil bei sehr großen Wohneinheiten nicht mehr drei oder vier Parkplätze gefordert werden können. In vielen Kommunen ändert sich aber auch so gut wie gar nichts, weil hier ohnehin nie mehr als zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen waren. Dazu gehört etwa Grünwald – „der Schlüssel bleibt“, sagt Bauamtsleiter Stefan Rothörl. In bestehenden Bebauungsplänen übrigens bleiben die Regelungen zu Parkplatzzahlen bestehen. Nur wenn sie neu aufgestellt werden, gilt hier künftig die Höchstgrenze von zwei pro Wohneinheit.
In einer Hinsicht ist dem Gesetzgeber aber ein größerer Wurf gelungen. Für geförderten Wohnraum gilt künftig nur noch ein Stellplatzschlüssel von 0,5 pro Wohneinheit, also auf zwei Wohnungen kommt nur ein Stellplatz. „Das ist eine Chance, von den Kosten runterzukommen“, sagt Karl Scheinhardt, Geschäftsführer der Baugesellschaft München-Land. Bislang gab es für diese Art von Wohnungsbau, der darauf ausgelegt ist, bezahlbare Mieten zu generieren, keine Sonderregelung. Die Stellplätze sind bislang bei solchen Bauprojekten ein schmerzlicher Kostentreiber. Vor allem, wenn eine Tiefgarage zu bauen sei, erklärt Scheinhardt. Dann fallen zwischen 40 000 und 50 000 Euro pro Stellplatz an.
Geförderter Wohnungsbau ist in Bayern gerade passé
Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung, für die in einer Beispielkommune bisher zwei Parkplätze vorgeschrieben waren, gingen also etwa 100 000 Euro drauf für die Parkplätze, ohne einen Quadratmeter Wohnen geschaffen zu haben. Der 0,5er-Stellplatzschlüssel sei deshalb einerseits ein Grund zur Freude, sagt Scheinhardt. Andererseits muss er sich an der Realität messen lassen. Und die ist leider so, dass geförderter Wohnungsbau in Bayern gerade passé ist. „Etwas überspitzt gesagt: Was nützt der Stellplatzschlüssel von 0,5 im geförderten Wohnungsbau, wenn es, zumindest aktuell, keine Fördermittel gibt?“
Noch etwas dämpft die Freude: Wenn künftig wegen weniger zu schaffender Stellplätze Kosten gespart und Mieten niedrig gehalten werden könnten, andererseits aber die Straßen vollgeparkt würden, sei auch keinem geholfen, erklärt Scheinhardt. Ein Schlüssel könnten Mobilitätskonzepte sein. Sie sind die wahren Hoffnungsträger, um das Parkproblem in den Kommunen in den Griff zu bekommen. Mobilitätskonzepte umfassen vor allem Car- und Bike-Sharingangebote sowie Lastenradparkplätze, mit dem Ziel die Zahl der Autos der Bewohner eines Wohnprojekts oder eines ganzen Quartiers zu reduzieren oder ganz zu ersetzen.

„Die Kompensation funktioniert“, sagt Christian Bitter, Geschäftsführer der Stattbau München GmbH, die Mobilitätskonzepte in der Metropolregion erarbeitet. Je urbaner eine Kommune, desto effektiver funktionierten Sharing-Angebote, erklärt er. Inzwischen seien solche Konzepte auch für private Bauherren attraktiv, weil alternative Mobilitätsangebote ein attraktiver Vermarktungsaspekt einer Immobilie seien.
Wie gut das funktioniert, will die Gemeinde Unterföhring mit dem Projekt „Neues Mitterfeld“ testen. In den nächsten Jahren soll hier ein Wohnquartier mit rund 980 Wohnungen entstehen. Für das gesamte Areal habe der Investor ein Mobilitätskonzept erstellen lassen, das Car-Sharing- und Lastenrad-Angebote umfasst, sagt Bauamtsleiterin Ramona Obermeier. Es sei ein Pilotprojekt, man müsse sehen, wie es angenommen werde. Sie beobachte jedenfalls, dass viele jüngere Leute gar kein eigenes Auto mehr hätten. Vielleicht brauche es ja in Zukunft gar nicht mehr so viele Parkplätze.

