Tierseuche:Erster Fall von Vogelgrippe nachgewiesen

Nachdem in Ismaning ein infizierter Schwan gefunden wurde, mahnt das Landratsamt Tierhalter zur Vorsicht.

Im Landkreis München ist ein erster Fall der Vogelgrippe aufgetreten. Laut Landratsamt ist bei einem Schwan aus dem Gemeindegebiet Ismaning die Geflügelpest, kurz HPAI, durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald bestätigt worden. Das Landratsamt München stuft die Gefahr, dass das Virus seinen Weg in Nutz- und Hausgeflügelpopulationen findet, derzeit als erhöht ein und mahnt Tierbesitzer deshalb zur Vorsicht. Diese sollten sich unbedingt an die bestehenden Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen halten.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz der Tiere hat das Landratsamt bereits im vergangenen Dezember erlassen. Sie ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-muenchen.de) im Bereich Verordnungen einzusehen. Dort ist unter anderem geregelt, dass Unbefugte keinen Zutritt zu Ställen haben dürfen und Tierhalter Schutzkleidung tragen müssen. Bei Nichteinhaltung der Regeln droht ein Bußgeld. Seit dem Herbst 2021 werden im Freistaat immer wieder vereinzelte Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie bei Nutztieren gemeldet; ein erster Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel wurde im Dezember im Landkreis Erding festgestellt.

Wie das Landratsamt München weiter mitteilt, muss eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel erwogen werden, sollten weitere infizierte Vögel im Landkreis gefunden werden. Alle Geflügelhalter sollten daher bereits jetzt eine Unterbringung ihrer Tiere vorbereiten und der Registrierungspflicht nachkommen. Eine Gesundheitsgefahr für den Menschen besteht nach derzeitiger Kenntnis nicht.

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