Katastrophen-Warnung:Auch der Landkreis München verbietet Schlauchboote auf der Isar

Schlauchboote auf der Isar bei Pullach, München

An schönen Sommertagen paddeln Hunderte die Isar hinab gen München - oft in billigen Schlauchbooten und mit viel Alkohol dabei.

(Foto: Claus Schunk)

Das Landratsamt erwartet für das Wochenende hohe Pegelstände und verbietet daher vorsorglich Fahrten auf dem Fluss bis auf Weiteres.

Von Sabine Wejsada

Weil ein starker Anstieg der Pegelstände erwartet wird, hat das Landratsamt München für die Isar ein Bootfahrverbot verhängt. Das Befahren des Flusses ist von Samstag, 11. Juli, an bis auf Weiteres nun auch innerhalb des Landkreises untersagt. Am vergangenen Wochenende hatte bereits die Stadt München mit einem entsprechenden Verbot reagiert. Wegen der ergiebigen Niederschläge an diesem Freitag und Samstag müsse mit Pegelständen von zwei Metern über dem normalen Maß gerechnet werden, heißt es in einer Mitteilung, die am Donnerstagnachmittag über die Katastrophenwarn-App Katwarn verbreitet wurde. Wegen der zu erwartenden starken Strömung und Trübung des Wassers sowie dem vermehrten Aufkommen von Treibholz bestehe für Bootfahrer und Badende Lebensgefahr; auch die Ufer sollten laut Landratsamt gemieden werden.

Das Fahrverbot für Boote gilt auch nach Abklingen der Regenschauer. Wann es wieder aufgehoben werden könne, müsse die Lage an den kommenden Tagen zeigen, hieß es aus der Behörde am Donnerstagnachmittag. Am vergangenen Wochenende waren zahlreiche Schlauchboote auf der Isar gekentert. Bei den anschließenden Rettungsaktionen brachten sich auch die Helfer in Lebensgefahr. Um solche Noteinsätze zu verhindern und die Rettungskräfte nicht weiter zu gefährden, hat das Landratsamt jetzt eine Allgemeinverfügung zum Befahren der Isar erlassen.

Die Kreisbehörde teilt zudem mit, dass auch nach einer Aufhebung der von Samstag an bestehenden Allgemeinverfügung die Ende Januar aufgestellte "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München" weiter gilt. So ist es nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden. Um die Fahrtüchtigkeit der Besatzung sicherzustellen, gilt eine Alkoholobergrenze von 0,5 Promille. Kinder bis zum Alter von acht Jahren und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten tragen. In den Booten sind Glasflaschen und Tonwiedergabegeräte tabu.

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