Die Klagen über einen Mangel an Fachkräften kommen schon lange nicht mehr nur aus dem Handwerk und der Pflege, alle Branchen suchen händeringend nach Nachwuchs und vergessen dabei oft eine große Gruppe mit viel Potenzial: Menschen mit Behinderung. Wie Arbeitsstätten barrierefrei und behindertengerecht eingerichtet werden können und was es für Fördermöglichkeiten gibt, stellten Ismail Salem vom Fachbereich Inklusion des Münchner Landratsamts und sein Team bei einer Veranstaltung vor.
Salem hatte dazu sechs Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Behörden in den Festsaal der Behörde eingeladen. Bei den Vorträgen wurde schnell klar, dass Arbeitgeber viele Möglichkeiten haben, Unterstützung und Leistungen zu erhalten. Beispielsweise betonte Sebastian Schinkoeth von der Arbeitsagentur München, dass technische Arbeitshilfen, wie Rollstuhlrampen und -Behindertentoiletten oder größere Bildschirme für Sehbehinderte "kostentechnisch immer übernommen werden". Und auch Florian Novak vom Inklusionsamt unterstreicht: "Wir können bei jedem denkbaren Bedarf in irgendeiner Form unterstützen, um Menschen mit Behinderung konkurrenzfähig zu machen und zu halten."
Denn es geht nicht nur um die Neueinstellung von Behinderten. Ein großer Teil der Förderungen bezieht sich auch auf die Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses. Bei der Krisen- und Konfliktbewältigung und der Entwicklung von Perspektiven hilft der Integrationsfachdienst (IFD), wie Martina Wagner-Stragies erklärte. Damit es soweit aber erst gar nicht kommt, bietet der IFD in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt Präventionsveranstaltungen an, bei denen durch gemeinsame Gespräche mögliche Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bewältigt werden sollen. Dabei machte Wagner-Stragies klar: "Wer der Impulsgeber ist, ist nicht kriegsentscheidend. Wichtig ist, dass alle Beteiligten am einem Tisch sitzen."
"Machen Sie sich keinen Kopf, wer der richtige Leistungsträger ist"
Wer sich in dem Behörden- und Angebots-Dschungel nicht zurecht findet, kann sich an die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) wenden oder dem Rat Florian Novaks folgen: "Machen Sie sich keinen Kopf, wer der richtige Leistungsträger ist, sondern stellen Sie einen Antrag bei dem, den sie für den richtigsten halten." Denn nach seinen Worten wissen manchmal auch die Leistungsträger selbst erst einmal nicht, wer zuständig ist, und können jeglichen Antrag intern weitergeben. Wichtig sei vor allem, den "Blumenstrauß der Möglichkeiten" zu nutzen und so für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.