Der Bescheid des Finanzamts kommt aus Höchstädt an der Donau und nennt sich Hauptfeststellung. Er listet Zahlen für Wohnflächen und Nutzflächen auf, Äquivalenzzahlen und Äquivalenzbeträge, Quadratmeter und Euro-Summen. Und er hinterlässt den Empfänger ziemlich ratlos. Denn wieviel ein Immobilienbesitzer zukünftig an Grundsteuer zu zahlen hat, geht nicht aus dem Schreiben hervor. Kann es auch gar nicht, da dieser Betrag abhängig vom Hebesatz der Stadt oder Gemeinde ist, mit dem die Äquivalenzzahl schließlich multipliziert werden muss. Und da die neue Grundsteuer erst von 2025 an gelten soll, können die Kommunen sie bis dahin noch erhöhen. Dass sie sie senken, gilt als eher unwahrscheinlich.
Grundsteuer:Rechnung mit einer großen Unbekannten
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Während viele Immobilienbesitzer die geforderte Grundsteuererklärung noch gar nicht abgegeben haben, erhalten andere bereits die Bescheide. Wie viel sie von 2025 an zahlen müssen, hängt allerdings von den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden ab - die diese noch anpassen werden.
Von Iris Hilberth, Landkreis München
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