Eingliederung in den Arbeitsmarkt:Gleiche Chancen für alle Flüchtlinge

Ausbildung für junge Flüchtlinge

Über die Beschäftigungserlaubnis hat die Ausländerbehörde im Landratsamt zu entscheiden.

(Foto: Jens-Ulrich Koch/dpa)

Auch Asylbewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung sollen im Landkreis Sprach- und Bildungsangebote erhalten und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zu diesem Zweck will Landrat Göbel sein Amt umorganisieren.

Von Martin Mühlfenzl, Landkreis

Mit einem sogenannten Integrationsfahrplan will der Landkreis den Asylbewerbern in den 29 Städten und Gemeinden neue Perspektiven eröffnen; vor allem hinsichtlich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. An diesem Dienstag, 21. März, stellt die Verwaltung im Landratsamt den Kreisräten des Sozialausschusses die Pläne für eine Umstrukturierung der Asylsozialberatung vor, die darauf abzielt, Flüchtlinge sowohl mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit als auch mit geringer Perspektive in die gesellschaftlichen Strukturen zu integrieren.

Begleitend hat Landrat Christoph Göbel (CSU) in der vergangenen Woche ein Merkblatt an die Bürgermeister des Landkreises verschickt, in dem detailliert erläutert wird, wie die Kommunen und mit ihnen insbesondere die ehrenamtlichen Helfer in der Thematik der Arbeitserlaubnisse zu verfahren haben. Darin macht der Landrat deutlich, dass über eine Beschäftigungserlaubnis "grundsätzlich" die Ausländerbehörde im Landratsamt zu entscheiden habe. Die Behörde, lässt Göbel verlauten, treffe dabei stets eine "Ermessensentscheidung".

Es gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regelung: Die Zuständigkeit für ausreisepflichtige afghanische Staatsbürger - Flüchtlinge also, deren Asylantrag engültig abgelehnt worden ist - liegt nicht in Händen des Landkreises, sondern bei der Regierung von Oberbayern. Anträge auf Duldung und für eine Beschäftigungserlaubnis hat dementsprechend die dem Landkreis übergeordnete Regierung zu bearbeiten. Diese Regelung galt bisher schon für Flüchtlinge aus dem Westbalkan und der Ukraine.

Bei Straftaten wird die Arbeitserlaubnis verweigert

Landrat Göbel hat stets deutlich gemacht, dass die Ausländerbehörde im Landratsamt zu keinem Zeitpunkt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis aufgrund der Bleibeperspektive abgelehnt habe. Allerdings aus anderen Gründen schon: Wenn etwa die Bundesagentur für Arbeit ihre notwendige Zustimmung nicht erteilt hat oder der Geflüchtete aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt. Negativ kann es sich auf ein laufendes Verfahren zusätzlich auswirken, wenn eine Straftat vorliegt oder Integrationsmaßnahmen verweigert werden. Ablehnungen, sagt Göbel, kämen aus diesen Gründen auch in der Ausländerbehörde des Landkreises täglich vor.

Gerüchten, die Regierung von Oberbayern oder der Freistaat nähmen direkt Einfluss auf die Arbeit der Behörde und würden gar einzelne Fälle an sich ziehen, tritt das Landratsamt aber entschieden entgegen. "Davon ist uns nichts bekannt. Das kommt nicht vor", sagt Pressesprecherin Christina Walzner.

Der Landkreis selbst will den eingeschlagenen Weg bei der Integration konsequent weiter verfolgen und ausbauen. Dies soll auf zwei Feldern geschehen, die derzeit noch unter dem Dach der Asylsozialberatung vereint sind. Künftig - gesetzt den Fall, der Sozialausschuss stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu - soll sich die externe Asylsozialberatung vor allem um die Alltagsunterstützung der Flüchtlinge kümmern, Krisen in Unterkünften vorbeugen und enge Bindungen zu den Schutzsuchenden aufbauen. Diese "klassische Sozialarbeit" übernehmen als Partner des Landkreises die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, das Diakonische Werk, die Innere Mission sowie der Verein Hilfe von Mensch zu Mensch.

Prognose für Landkreis bleibt: 6000 Flüchtlinge bis Ende des Jahres

Die 15 Sozialbetreuer des Landratsamtes für die Geflüchteten sollen zu sogenannten Integrationskoordinatoren umfunktioniert werden, die im Bereich "gezielte Integration" die Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen sowie die wichtige Arbeitsmarktintegration verantworten sollen. In diese Aufgabenbeschreibung fällt auch, Menschen mit hoher Bleibeperspektive effektiv auf den Übergang zum Jobcenter vorzubereiten. Derzeit besitzen Schutzsuchende aus Syrien, Irak, Iran sowie Somalia und Eritrea die besten Chancen auf Anerkennung.

Die Integrrationsbemühungen des Landkreises sollen sich aber bewusst nicht ausschließlich auf Menschen aus diesen Herkunftsstaaten beziehen, sondern auch auf jene, deren Bleibeperspektive weitaus geringer ist. Etwa Schutzsuchende aus Afghanistan, deren Chance bei etwa 50 Prozent liegt.

Die Integrationskoordinatoren werden sich darauf konzentrieren, alle Geflüchteten in Integrationskurse zu vermitteln, sie in Praktika und andere Arbeitsmarktmaßnahmen zu bringen. Zu ihren Aufgaben gehört auch, im Heimatland erworbene Abschlüsse anerkennen zu lassen und die Menschen in Sprach- und Bildungsangebote unterzubringen, die von den Kommunen selbst oder den Volkshochschulen organisiert werden. Denn in vielen Fällen werden Flüchtlinge, die nicht aus den sogenannten Top-fünf-Ländern bei der Anerkennung kommen, von den Kursangeboten des Bundes ausgeschlossen. Die Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Landrat Göbel, sei der entscheidende Faktor bei der Wahrung des sozialen Friedens.

Derzeit leben im Landkreis München etwas mehr als 3000 Asylbewerber, inklusive der abgelehnten Asylbewerber mit einer Duldung, sowie nahezu 900 anerkannte Flüchtlinge. Die Prognose für den Landkreis geht weiter von 6000 Flüchtlingen bis Ende des Jahres aus.

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