Die Katze ist noch nicht vom Dach, aber die Leiter steht schon: Mit seiner Petition gegen den verordneten bürokratischen Aufwand für die Genehmigung von Feuerwehr-Übungen hat der Gruppenführer der Höhenkirchner Feuerwehr, Freie-Wähler-Kreisrat Otto Bußjäger, im Innenausschuss des Bayerischen Landtags Gehör gefunden. Die vielbeklagte geltende Regelung sei zwar noch nicht vom Tisch, "aber wir haben die Sache gedreht", jubiliert der Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD), einer der beiden Berichterstatter für das Anliegen der bayerischen Feuerwehren.
Nunmehr sollen Otto Bußjäger und Andreas Mur, der juristische Fachberater des Bayerischen Feuerwehrverbandes und Kreisbrandmeister, einen praxisnahen Lösungsvorschlag ausarbeiten und dem Innenausschuss vorlegen.
Derzeit muss jede Feuerwehrübung in Bayern zunächst beantragt werden
Mur hatte zuvor den Landtagsabgeordneten das Dilemma erläutert, in dem die Rettungskräfte seit einer Anordnung des bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 2001 stecken: Vor jeder Übung müssen sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen und dazu gegebenenfalls Umleitungspläne erarbeiten und vorlegen. Von 250 000 Übungen, die jährlich in Bayern stattfinden, müssten circa 50 000 von Landratsamt und Gemeinden genehmigt werden.
Dieser Aufwand sei nicht gerechtfertigt, zumal die Ortsfeuerwehren jetzt schon Tausende Stunden im Jahr für Verwaltungsaufgaben aufbrächten. Die umstrittene Regelung ist bereits 2001 in Kraft getreten ist, hatte jedoch lange keinen Einfluss auf die Arbeit der Feuerwehren - weil sie so gut wie niemand kannte. Dann aber, im Dezember 2015, pochte das Landratsamt München auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und löste damit Entsetzen und Ratlosigkeit in Feuerwehrkreisen aus.
2001 hatte das Innenministerium eine Anzahl von Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung gestrichen und nicht mehr durch neue Vorschriften ersetzt. Auch die vormals geltenden Ausführungshinweise, dass Feuerwehren bei Übungen von der Erlaubnispflicht wegen einer übermäßigen Straßenbenutzung befreit waren, fiel im Zuge dessen den Streichungen zum Opfer.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei Feuerwehrübungen im öffentlichen Verkehrsraum (Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) die Feuerwehr prinzipiell bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen müsste. Andreas Mur nannte diese Regelung im Landtag eine "Verschlimmbesserung". Diese Änderung, so Otto Bußjäger, habe in jüngster Vergangenheit bei allen Beteiligten zu einer rechtlichen Verunsicherung geführt. Allen Seiten sei bewusst, dass die Feuerwehren den dazu notwendigen bürokratischen Aufwand nicht alleine stemmen können und sollen.
Die Freiwilligen Feuerwehren wollen "zurück in die Zukunft"
"Wegen ein paar gestrichenen Sätzen in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften befinden sich Feuerwehr sowie Aufsichts- und Genehmigungsbehörden im Einzelfall möglicherweise in einem Haftungsproblem", fasst Bußjäger die Folgen zusammen und wünscht sich eine Rückkehr zur alten Regelung oder wie er im Landtag sagte: "Wir wollen nichts anderes als zurück in die Zukunft." Das Gesetz müsste wieder an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Wie Gantzer glaubt auch Bußjäger, dass die Sorgen der Feuerwehrbediensteten vom Innenausschuss verstanden worden sind. "Alle Beteiligten haben die Notwendigkeit einer Überprüfung der Thematik erkannt und werden das Problem kurzfristig einer pragmatischen Lösung zuführen", sagte Bußjäger der SZ.
