Landkreis:Bezirk erhöht Sozialausgaben

Die Regierung zahlt mehr Geld wegen der Lebenshaltungskosten

Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige im Landkreis München sowie in der Landeshauptstadt erhalten mit Beginn des neuen Jahres einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Die grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass Betroffene vom Bezirk auch Eingliederungshilfen oder Hilfe zur Pflege erhalten.

Traditionell liegen die Regelsätze in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München über den bundesweit festgelegten Beträgen. Dies trifft auch auf die Sozialleistungen des Landkreises selbst zu. Sowohl die Regierung von Oberbayern als auch der Kreistag berücksichtigen bei ihren Leistungen, dass die Lebenshaltungskosten in ihren Zuständigkeitsbereichen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen.

Unlängst hatte der Kreistag des Landkreises München seine Sozialleistungen für das kommende Jahr erhöht, der Bezirk folgt nun diesem Beispiel. Die Anpassung an den erhöhten Regelsatz von Stadt und Landkreis erfolge alljährlich vor dem Hintergrund der hier vorherrschenden Lebenshaltungskosten, bestätigt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Da ziehen wir mit", sagt der Präsident. "Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk Oberbayern beziehen, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger von Stadt und Landkreis." In den übrigen oberbayerischen Landkreisen gelten indes weiterhin die Regelsätze des Bundes.

Im Landkreis München liegt der Regelsatz für Hilfeempfänger nun in der Höchststufe bei 433 Euro - 24 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt. In der Landeshauptstadt kletter er auf 430 Euro. Auch der sogenannte Barbetrag, das Taschengeld, geht nach oben und liegt im Landkreis künftig bei 116,91 Euro (Stadt München: 116,10 Euro).

Der Bezirk Oberbayern stellt in der Sozialhilfe die sogenannte dritte Ebene für etwa 44 000 Menschen mit Behinderungen dar. Hilfe zur Pflege erhalten durch den Bezirk etwa 15 000 Menschen, die ihren Aufenthalt im stationären Pflegeheim nicht selbst bezahlen können.

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