Landkreis:Beschäftigung von Flüchtlingen

Der Landkreis nimmt jede Woche circa 145 Menschen auf, darunter sind viele, die gerne arbeiten würden. Umgekehrt würden viele Betriebe gerne Flüchtlinge beschäftigen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten. So gibt es beispielsweise Vorgaben, auch bei Praktika zur Berufsorientierung. Während Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung ohne Einschränkung solch ein Praktikum aufnehmen dürfen, brauchen Asylsuchende und Geduldete grundsätzlich die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Für ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten sei die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich, schreibt die IHK, es bestehe jedoch teilweise eine Wartepflicht. Die IHK für München und Oberbayern hat die wichtigsten Informationen zum Thema in der Broschüre "Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit - Leitfaden für Unternehmen" gesammelt, die online unter www.muenchen.ihk.de/fluechtlinge abrufbar ist. Nachfragen zum Procedere oder auch zur Sprachförderung beantwortet das IHK-Informations- und Servicezentrum telefonisch unter 089 5116-0.

© SZ vom 29.01.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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