Windkraft:65 Vorranggebiete stehen fest

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Die Sauerlacher Windkraftanlage wird derzeit errichtet. (Foto: Johannes Simon)

Der Kreistag im Landkreis München stimmt der Aufnahme des Steuerungskonzepts Windenergie in die Regionalplanung zu. Jetzt folgt eine zweite Auslegung der Pläne.

Von Iris Hilberth, Taufkirchen

Die Windenergie soll konkret in der Regionalplanung verankert werden. Diesem Vorhaben ist der Regionale Planungsverband (RPV) diese Woche einen Schritt weitergekommen. Der Kreistag des Landkreises München hat am Montag bei seiner Sitzung in Taufkirchen zugestimmt, bei der Fortschreibung des Plans das vorliegende Steuerungskonzept für die Errichtung von Windrädern einzuarbeiten. Dabei geht es nicht nur um die Einigung auf 65 Vorranggebiete im Großraum München, sondern auch um das Bekenntnis, dass die Windkraft das regenerative Energieangebot tatsächlich ergänzt. Bislang gab es nur eine Kann-Regelung.

Anfang Dezember vergangenen Jahres hatten sich die Stadt München und die umliegenden Landkreise darauf geeinigt, zusammen 110 Quadratkilometer Fläche für die Errichtung von Windrädern vorzusehen. Für den Norden Münchens verständigte man sich auf eher kleine Gebiete, im Süden geht es um größere Cluster, vor allem in Waldgebieten. Mit der Planung sollen zudem Erholungsräume und die Kulturlandschaft geschützt und ein Abstand von 1000 Metern zu Wohngebieten garantiert werden. Diese Liste von Vorranggebieten, die nach einem ersten Entwurf und diversen Einwänden der Kommunen noch einmal überarbeitet worden war, wird nun auch im Regionalplan enthalten sein.

Im Landkreis München sind dies der Forstenrieder Park mit Neuried, Schäftlarn und Planegg sowie das Areal Sauerlach/Aying/Brunntal, wo bereits die ersten Windräder errichtet werden. Garching zusammen mit Eching sowie Ismaning sind ebenso aufgeführt wie in der erneuerten Version des Konzepts Unterhaching/Grünwalder Forst/Perlacher Forst, Grasbrunn/Hohenbrunn und Egmating/Grasbrunn/Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Der Kreistag ist mit der Fortschreibung des Regionalplans insgesamt einverstanden, weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass dringend noch die Auswirkungen der Radaranlage in Haindlfing auf die möglichen Standorte untersucht werden müssen. Denn möglicherweise könnten dadurch ausgewiesene Flächen wegfallen und müssten kompensiert werden.

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Bis die Neufassung des Teilplans Windkraft tatsächlich in Kraft treten kann, wird es noch etwas dauern.  Die Frist für das erste Beteiligungsverfahren ist am Montag abgelaufen. Wie RPV-Vorsitzender Stefan Schelle (CSU) in der Kreistagssitzung bestätigte, liegen bislang keine nennenswerten Einwände vor.  Eine zweite Auslegung ist für das letzte Quartal 2025 vorgesehen, sodass der Teilflächenplan Windkraft 2026 beschlossen werden könnte. Nach der gesetzlichen Regelung muss der RPV bis spätestens Ende 2027  mindestens 1,1 Prozent seiner Regionsfläche von 5501 Quadratkilometern als Windenergiegebiet festgelegt haben, also knapp 61 Quadratkilometer. Bis Ende 2032 beträgt das vorgegebene Ziel 1,8 Prozent, was etwa 99 Quadratkilometern entspricht.

In einer früheren Version des Textes war von 18,8 Prozent der Fläche als Ziel bis 2032 die Rede. Da war versehentlich das Komma verrutscht. Es sind 1,8 Prozent.

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