Kreistag:AfD zieht Klage zurück

Die Besetzung der Kreisausschüsse ist laut Verwaltungsgericht zulässig

Von Stefan Galler, Landkreis

Die AfD-Gruppe im Kreistag des Landkreises München hat gut anderthalb Jahre nach der Kommunalwahl den Widerstand gegen ihre Nicht-Berücksichtigung bei der Besetzung der Fachausschüsse aufgegeben. Wie die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichts München am Freitag auf Nachfrage mitteilte, hat AfD-Kreisvorsitzende Christina Specht eine entsprechende Klage, die sie bereits im Juni 2020 eingereicht hatte, im Laufe der Verhandlung diese Woche zurückgezogen.

Die AfD hatte argumentiert, dass sie bei Anwendung des für den vorigen Kreistag geltenden Hare-Niemeyer-Verfahrens bei der Besetzung der Fachgremien gemäß ihrem Stimmenanteil von 4,6 Prozent und der Anzahl der dadurch erhaltenen drei Kreistagsmandate einen Sitz im Kreisausschuss sowie in einigen Fachausschüssen erhalten hätte. Um dies zu verhindern, hätten die anderen im Kreistag vertretenen Parteien die Wahl der Ausschüsse nach dem D'Hondt-Verfahren bestimmt. Durch diesen faktischen Ausschluss aus den Ausschüssen werde der in der Bayerischen Landkreisordnung verankerte "Grundsatz der Spiegelbildlichkeit" nicht gewährleistet, begründete die AfD ihre Klage; die Gremien seien nicht nach dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen besetzt.

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts der SZ mitteilte, hat Specht die Klage jedoch zurückgezogen, nachdem das Gericht sie in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen habe, dass sehr wohl eine Zulässigkeit beider Auswahlverfahren bestehe. "Die Kammer hat der Klägerin ferner deutlich gemacht, dass Anhaltspunkte für sachfremde Erwägungen bei der Entscheidung zwischen den beiden Verfahren nicht gesehen wurden", so der Gerichtssprecher weiter. Maßgeblich sei hierfür, dass es während der konstituierenden Kreistagssitzung am 11. Mai 2020 keine Hinweise gegeben hatte, dass das D'Hondt-Verfahren gewählt wurde, um die AfD zu diskriminieren. Dass es vor der konstituierenden Kreistagssitzung zur Bildung einer Fraktionsgemeinschaft zwischen FDP und ÖDP gekommen war, um bei der Zahl der Mandate die AfD zu übertreffen, sei für eine juristische Bewertung irrelevant.

AfD-Kreischefin Christina Specht ließ eine Bitte der SZ um eine Stellungnahme unbeantwortet. Auch Landrat Christoph Göbel (CSU) wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

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