Süddeutsche Zeitung

Kreis und quer:Zwei auf einem Auge blind

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Freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Die Plakate der Partei "Die Partei" darf man aber nicht mit jenen der Neonazi-Partei "III. Weg" vergleichen

Kolumne von Lars Brunckhorst

Was hat Grünwald mit Zwickau gemein? Auf den ersten und auch den zweiten Blick nichts. Hier der Münchner Promi- und Millionärsvorort im beschaulichen Isartal, dort die vom ehemaligen Kohlebergbau geprägte sächsische Stadt. Diese Woche freilich tat sich eine Parallele auf: Das Verwaltungsgericht Chemnitz urteilte, dass die Stadt Zwickau Wahlplakate der Neonazi-Partei "III. Weg" stehen lassen muss, obwohl auf diesen in Großbuchstaben geschrieben steht: "Hängt die Grünen!" Die Gemeinde Grünwald beschied fast zeitgleich einer Bürgerin, die sich über Wahlplakate der Partei "Die Partei" empört hatte, dass auch diese erlaubt seien, auch wenn auf diesen zu lesen ist: "Nazis töten". In beiden Fällen wird mit der Meinungsfreiheit argumentiert und der Beobachter fragt sich: Kann es sein, dass dieses Grundrecht auch Mordrufe erlaubt?

Nein, das tut es nicht. Und beide Fälle sind auch nicht vergleichbar. Im Zwickauer Fall hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrdeutige Äußerungen in dem Sinne gedeutet werden müssen, die sich mit der Meinungsfreiheit deckt, bis über die Schmerzgrenze ausgelegt. Kaum ein Betrachter dürfte in den drei Worten auf den Nazi-Plakaten etwas anderes verstehen als einen Aufruf zum Lynchmord. Dass die Splitterpartei mit den Worten "Hängt die Grünen!" nach eigener Darstellung nur dazu aufruft, ihre in der Parteifarbe Dunkelgrün gehaltenen Plakate im Stadtgebiet zu verbreiten, dürfte ihr nicht einmal das wohlmeinende Gericht abnehmen.

Anders verhält es sich mit den Plakaten in Grünwald. Die Satire-Partei "Die Partei" hat bewusst kein Ausrufezeichen hinter die Worte "Nazis töten" gesetzt, sondern feinsinnig einen Punkt: "Nazis töten." Damit handelt es sich nicht um eine Aufforderung, sondern eine Meinungsaussage - auch wenn die Partei natürlich ebenfalls bewusst mit dem Schockeffekt spielt. Der Fall Zwickau ist sogar ein erschreckend eindrückliches Beispiel dafür, wie aktuell die Festellung, ja Warnung "Nazis töten" ist. Das Landratsamt München hat daher in Rücksprache mit dem Landeswahlleiter völlig zurecht festgestellt, dass die Plakate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, sondern als Form der freien Meinungsäußerung zulässig sind.

Im Grünwalder Rathaus freilich scheint man diesen wichtigen Unterschied nicht zu verstehen. "Die Gemeinde Grünwald war selbstverständlich genauso entsetzt über verschiedene Äußerungen auf Wahlplakaten", antwortete Hauptamtsleiter Tobias Dietz der Bürgerin, die die Plakate inkriminiert hatte und in ihrer Protestnote ans Rathaus sowohl der Druckerei des Plakats sowie die Gemeinde Grünwald samt Gemeinderat und Bürgermeister eine Mitverantwortung unterstellte.

Insofern haben Grünwald und Zwickau doch etwas gemein: Hier wie dort ist man auf einem Auge blind.

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Quelle:
SZ vom 18.09.2021
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