Kommunalwahl in Grünwald:Der Bürgermeister empfiehlt die CSU

Grüne und Parteifreie werfen Jan Neusiedl Amtsmissbrauch vor

Parteifreie und Grüne werfen dem Grünwalder Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU) Amtsmissbrauch vor. Wieder geht es um eine Bürgermeister-Sendung an alle Bürger, die in den Augen der politischen Gegner unter dem Deckmantel von offiziellen Informationen reine CSU-Wahlwerbung darstellt. Nach einer Anfang des Jahres verteilten farbigen Broschüre über das Haus der Begegnung handelt es sich diesmal um einen Brief, den Neusiedl an alle Bürger versandt hat und der zumindest von außen hoch offiziell wirkt.

"Informationen des Ersten Bürgermeisters Jan Neusiedl für die Kommunalwahl am 15. März" steht auf dem Umschlag. Der Absender gebraucht sein Amt als Bürgermeister, in dem Brief findet man aber nicht neutrale Informationen, etwa über die Möglichkeiten der Briefwahl, die Wahllokale und ihre Öffnungszeiten oder ähnliches, sondern Wahlwerbung für den Bürgermeister sowie die Empfehlung, das Kreuz bei der CSU zu machen mit dem Zusatz: "So geht Ihre Stimme nicht verloren." Abgebildet ist ein Ausriss des Wahlzettels, auf dem nur die CSU zu sehen ist.

Einige Gemeinderäte der Parteifreien Bürger und der Grünen wurden von Bürgern über das Schreiben informiert. Ingrid Reinhart (Grüne) hat sofort eine Beschwerde ans Landratsamt verfasst. "Nach meinem Empfinden und nach dem Empfinden vieler Bürgerinnen und Bürger hat Herr Bürgermeister Neusiedl damit seine Neutralitätspflicht als amtierender Bürgermeister verletzt", schreibt sie. "Die Beschwerde ist bei der Kommunalaufsicht eingegangen", bestätigt Christina Walzner, Pressesprecherin des Landratsamtes. "Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir aktuell keine weiteren Auskünfte hierzu geben können."

"Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein

Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 I 1 GG) gedeckt. Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht." So steht es in der Begründung eines Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997, mit dem es der Wahlanfechtung eines Bürgers stattgab. In dem Fall hatten sich Bürgermeister mit ihrem Titel für die Wahl eines Landrates ausgesprochen. Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl müsse der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu seiner Wahlentscheidung finden können, heißt es weiter in der Begründung des Urteils. Ein Verstoß ist Grund für eine Wahlanfechtung.

Zweiter Bürgermeister Stephan Weidenbach antwortet: "Auf dem Kuvert steht der Name von Herrn Neusiedl, dazu seine Funktion als 1. Bürgermeister. In der auf den ersten Blick sofort sichtbaren Kopfzeile des Fensterkuverts steht seine Privatadresse und auf dem Anschreiben wieder seine Privatadresse mit privater Telefonnummer und der Mailadresse der CSU und seiner Mailadresse." Damit sei "Absender des Briefes Jan Neusiedl, Bürger Grünwalds, Mitglied der CSU. Der Brief ist daher als private und zulässige Wahlkampfwerbung erkennbar". Jan Neusiedl selbst war am Dienstag nicht zu sprechen.

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