Um Vetternwirtschaft zu verhindern, durften in Bayern nahe Verwandte oder Ehepartner jahrzehntelang nicht gleichzeitig einem Gemeinderat angehören. 1992 fiel diese Unvereinbarkeitsvorschrift zunächst für Kommunen über 10 000 Einwohner, 2006 wurde sie ganz gestrichen. Warum die Regel nach und nach abgeschafft wurde, war nie so recht klar. Aber es reicht ein Blick zum Beispiel auf die Zusammensetzung des Unterföhringer Gemeinderates, um zu erkennen: Es war keine gute Idee.
Kreis und quer:Unselige Vetternwirtschaft
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Einige Gemeinderäte werden von wenigen Familien beherrscht. Das ist schlecht für die Demokratie - und für den Familienfrieden.
Kolumne von Wolfgang Krause
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