Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Unangehme Fragen

Das Desaster um die zahlungsunfähige Unterföhringer Musikschule muss aufgearbeitet werden - und es braucht personelle Konsequenzen

Von Sabine Wejsada

Kulturelle Bildung ist kein Luxus. Aber man muss sie sich leisten können. Das gilt für Familien, die ihren Kindern Klavierstunden bezahlen, wie für Kommunen. Eine Musikschule ist ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Kunst ist das Fenster zur Welt, Musik und Gesang sowieso. Nicht umsonst gilt die Kultur als Kitt der Demokratie. Das zeigt sich aktuell am Wiedererwachen der Spielstätten und Theater nach all den langen Monaten des coronabedingten Stillstands.

Dass kulturelle Einrichtungen Zuschussbetriebe sind, ist seit jeher bekannt. Doch die Löcher, die sich bei der Musikschule in Unterföhring auftun, erfordern genaues Hinsehen. Wie kann es sein, dass die Einrichtung trotz ordentlicher Unterrichtsgebühren und Zuwendungen der Kommune zahlungsunfähig ist, ohne dass die Verantwortlichen rechtzeitig die Notbremse gezogen haben? Warum haben im Rathaus nicht schon im Januar die Alarmglocken geschrillt, als erste Nachrichten über ein massives Minus eingingen? Bis der Gemeinderat informiert wurde, hat sich dieses sogar fast verdoppelt. Transparenz sieht anders aus. Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer und seine Verwaltung müssen sich einige Fragen gefallen lassen.

Dass die Musikschule gerettet werden soll, ist sinnvoll. Dass die Mehrheit im Gremium einen Zuschuss von 80 000 Euro bewilligte, ohne diesen zuvor von übergeordneten Stellen prüfen zu lassen, ist zumindest zweifelhaft. Denn ein "Weiter so" ist ausgeschlossen. Weder mit den dort handelnden Personen um den Dritten Bürgermeister Johannes Mecke von den Grünen, der vollkommen abgetaucht ist, noch mit der Geschäftsführung und mit der Ausrichtung. Unterföhring tut schon immer viel für die Kultur, Steuergeld verbrennen darf aber auch eine solch finanzstarke Gemeinde nicht, ohne zuvor die Versäumnisse gründlich aufzuarbeiten und die Verquickungen zwischen kommunalen Mandatsträgern und der Einrichtung aufzulösen.

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Quelle:
SZ vom 16.06.2021
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