Neuried:Handlungsanweisung für den Klimaschutz

Der Gemeinderat Neuried bringt einen Rahmenplan auf den Weg, der bei der nachhaltigen Entwicklung der Kommune helfen soll.

Von Annette Jäger, Neuried

Häufigere Extremwetterereignisse, mehr Hitzetage und insgesamt wärmere Temperaturen sind Klimaveränderungen, mit denen sich Gemeinden in Zukunft auseinandersetzen müssen. Die Neurieder Gemeinderäte wollen deshalb einen Rahmenplan erarbeiten, wie eine klimaangepasste Bauleitplanung aussehen könnte. Das beschloss der Bauausschuss vor kurzem. Der Plan soll ein Baustein im Maßnahmenpaket sein, dass die Gemeinde dem selbst gesetzten Ziel näherbringt, bis 2035 klimaneutral zu sein.

Die Idee für den Rahmenplan geht auf einen Antrag der Fraktion der Grünen zurück. Diese hatte vorgeschlagen, Leitlinien zur Klimaanpassung zu erarbeiten. Darin könnten unter anderem Vorgaben zur Regenwassernutzung, zu baulichen Hitzeanpassungen oder auch zur Aufstellung von Trinkwasserspendern gemacht werden. Dem Neurieder Bauamt war der Vorschlag aber zu breit gefasst. Viele der Anregungen seien bereits in den Baugesetzen verankert, sagte Bauamtsleiter Andreas Braun. So sei es Vorschrift, Ausgleichsflächen zu schaffen, wenn Natur durch Baumaßnahmen der Kommune verloren gehe. Auch zur Regenwasserversickerung gebe es Vorschriften und gerade Neuried habe bereits ein besonders gutes Versickerungssystem. Braun wies darauf hin, dass die Gemeinde keinen Einfluss auf private Bauvorhaben habe. Der Bebauungsplan lasse kaum Spielraum, Maßnahmen zu klimaangepasster Bauweise festzuschreiben. So könnten zum Beispiel keine begrünten Fassaden vorgeschrieben werden.

Eine gute Idee sei es jedoch, die eher abstrakten Gesetzesvorgaben in einem speziell für die Gemeinde Neuried konzipierten Rahmenplan zu präzisieren. Das wäre dann eine Art Handlungsanweisung, die bei der Bauleitplanung Beachtung findet. Dabei könnten Klimafaktoren integriert werden, die für Neuried besonders relevant sind, etwa der Erhalt der Frischluftschneise, die durch das angrenzende Waldgebiet gegeben ist. Der Rahmenplan soll dann für das gesamte Gemeindegebiet gelten.

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