Die offizielle Genehmigung des Landratsamts München für die geplanten sechs Windräder im Forstenrieder Park liegt seit April vor – doch eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof könnte das Projekt der Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn noch stoppen. Eingereicht hat sie der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB), der bereits mit einer Klage gegen das Windkraftprojekt im Höhenkirchner Forst erfolgreich war. Dort muss das Projekt aufwendig umgeplant werden.
Rund 14 Monate dauerte der Genehmigungsprozess, bis die vier Kommunen grünes Licht für den Bau der sechs Windräder erhalten haben, die östlich und westlich der Autobahn A95 errichtet werden sollen. „Das Landratsamt hat unsere Planungen und vorgelegten Gutachten ausgiebig geprüft und am Ende eine Genehmigung zum Bau erteilt“, teilt Katharina Habersbrunner, Co-Geschäftsführerin der Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH & Co.KG in einer Pressemitteilung mit. Durch die sechs Windräder könnten 20 000 Zwei-Personen-Haushalte in den vier Gemeinden mit regional produziertem Strom versorgt werden.
Über die Klage des VLAB zeigt sich Habersbrunner wenig überrascht. Der bundesweit agierende Verein klage häufig gegen Windenergieprojekte. Große Sorge bereitet der anstehende Rechtsstreit der Betreibergesellschaft, die aus den vier Kommunen und drei Energiegenossenschaften besteht, vorerst nicht. Man habe bei der Planung das bestmögliche hinsichtlich des Arten- und Umweltschutzes getan, sagt Habersbrunner. Die Eingriffe in die Natur würden so gering wie möglich gehalten, auch die Standorte seien gut gewählt worden, ergänzt Benjamin Hahn, Sprecher der Betreibergesellschaft. Allerdings könne man nie vorhersehen, wie das Gericht die Sachlage einschätze.
Der VLAB hingegen sieht gute Chancen auf Erfolg. Eine Klage sei mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, ein fünfstelliger Betrag sei durch Spenden und Mitgliedsbeiträge zu finanzieren, sagt Vorsitzender Johannes Bradtka. Deshalb wäge man sehr genau ab. Genau dies sei beim Windkraftprojekt im Forstenrieder Park geschehen. In der Genehmigung durch das Landratsamt habe man durchaus Anknüpfungspunkte gefunden, die den Verein dazu bewogen hätten, den Klageweg zu gehen.

Hauptinhalt der Klage sei der Schutz des Bannwaldes Forstenrieder Park, sagt Bradtka. Der Wald habe, wie alle Wälder um die Landeshauptstadt München herum, eine „herausragende Bedeutung“ als Naherholungsraum. Der Wald diene außerdem der Luftreinhaltung der Stadt München, auch Emissionsschutz, Wasserschutz und Artenschutz spielten in der Begründung der Klage eine Rolle, auf die Bradtka im Detail aufgrund des laufenden Verfahrens nicht eingehen will. Den Bau der Windkraftanlagen sieht der Verein als „schwerwiegenden Eingriff“ in den Bannwald.
Der VLAB sei „kein Klageverein“, betont Bradtka. Er schätze, dass der Verein etwa gegen ein bis zwei Prozent der Windkraftplanungen in Bayern Klage erhoben habe. Der VLAB sei nicht prinzipiell gegen Windkraft, sondern habe sich dem Artenschutz, der Landschaftspflege und der biologischen Vielfalt verpflichtet. Die Windkraft sei aber inzwischen ein „gewichtiger Anteil“ geworden, der die Vereinsziele bedrohe. Impulsgeber für den 2015 in Bayern gegründeten Verein war einst der Dirigent Enoch zu Guttenberg.
Eine Gautinger Bürgerinitiative arbeitet mit dem Kläger-Verein zusammen
Die Klage gegen den Bürgerwindpark Forstenrieder Park ist nach der gegen das Projekt im Höhenkirchner Forst die zweite durch den VLAB im Raum München. Der Verein arbeitet dabei jeweils mit örtlichen Akteuren zusammen. Beim Bürgerwindpark Forstenrieder Park ist dies laut Bradtka die Bürgerinitiative „Umwelt-Energie-Gauting“, von deren Mitstreitern viele auch Mitglied beim VLAB seien. Die Bürgerinitiative hat sich auch schon in Gauting gegen das geplante Windkraft-Projekt eingesetzt.
Bis das Gericht sich mit der Klage final beschäftigt hat, werden nach Schätzung Bradtkas voraussichtlich Monate vergehen. In der Zwischenzeit wird der Bau des Bürgerwindparks Forstenrieder Park weiter vorangetrieben. Die bereits begonnenen Erdarbeiten im Wald würden fortgesetzt, um die Standorte für die Windräder vorzubereiten, sagt Betreiber-Sprecher Hahn. Mit der Fundamentlegung sei nicht vor Herbst zu rechnen. „Wir haben Zeit, das Verfahren abzuwarten.“
Am Bürgerwindpark Forstenrieder Park sollen sich Bürger über Energiegenossenschaften finanziell beteiligen können. Momentan läuft die Ausschreibung um die EEG-Vergütung bei der Bundesnetzagentur, sagt Hahn. In dem Verfahren werde festgelegt, zu welchem Preis die Betreibergesellschaft den Strom verkaufen kann. Erst dann könne man die Konditionen ausarbeiten, zu denen Bürger sich am Windkraft-Projekt beteiligen können. Sie müssen dazu in den Kommunen rund um den Forstenrieder Park wohnen und Mitglied bei einer der drei Energiegenossenschaften werden, die zur Betreibergesellschaft zählen. Hahn rechnet mit einem Ergebnis der Ausschreibung im Juni, die Bürgerbeteiligung soll im Herbst starten. Mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger hätten bereits Interesse an einer Beteiligung geäußert. Das alles gilt, sofern die Klage den Plänen keinen Strich durch die Rechnung macht.