Süddeutsche Zeitung

Kinderbetreuung:Villa Glückskind eröffnet Dependance

Neben der Gruppe in Siegertsbrunn betreibt die Großtagespflege eine in Höhenkirchen

Von Patrik Stäbler, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Siegertsbrunn hat schon eine - nun soll auch Höhenkirchen eine Villa Glückskind erhalten. Per einstimmigem Votum hat sich der Gemeinderat der Doppelgemeinde für eine Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtung ausgesprochen. Zusätzlich zum jetzigen Standort an der Saglerstraße, wo zehn Kinder bis drei Jahre betreut werden, will die Großtagespflege eine zweite Gruppe eröffnen - in der Bahnhofsstraße 7, an der Kreuzung zur Holzstraße.

Dort habe man Räume gefunden, die perfekt geeignet seien, heißt es in einem Schreiben der Villa Glückskind an den Gemeinderat. In der neuen Gruppe sollen zehn Kinder im Alter von null bis sechs Jahren betreut werden. Das Personal für diesen Standort stehe schon bereit, teilt die Einrichtung mit. "Wir können nach der Nutzungsänderung direkt starten."

In seinem Beschluss sichert der Gemeinderat zu, dass die Kommune die Mietkosten an der Bahnhofstraße bis zu einer Höhe von 20 000 Euro jährlich übernimmt. Überdies wird die gleiche Summe für die Erstausstattung und den Umbau bereitgestellt. Für den laufenden Betrieb wird die Gemeinde - analog zu anderen Einrichtungen im Ort - eine Vereinbarung zur Kostenübernahme mit der Großtagespflege abschließen. Aktuell gibt es in Höhenkirchen-Siegertsbrunn 156 Krippen- und 448 Kindergartenplätze, von denen aber bloß 142 beziehungsweise 337 belegt sind. Hauptgrund hierfür ist der eklatante Personalmangel. Im September soll das neue Kinderhaus Fortschritt an der Sigohostraße mit je zwei Kindergarten- und Krippengruppen eröffnen. Fortan hätte die Gemeinde genügend Kindergartenplätze für alle Drei- bis Sechsjährigen im Ort - ausreichend Personal vorausgesetzt. Im Krippenbereich dagegen würden 58 Plätze fehlen. Allerdings nur, falls alle Kinder eine Einrichtung besuchen sollen - zuletzt lag die Quote nur bei circa 80 Prozent.

Hinsichtlich der Betreuungsplätze gibt es bei einer Großtagespflege wie der Villa Glückskind - also dem Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter unter einem Dach - eine Besonderheit. Und zwar erfüllt die Aufnahme eines Kindergartenkindes in so einer Einrichtung nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - anders als bei Krippenkindern. Eltern von Drei- bis Sechsjährigen, die eine Großtagespflege besuchen, erhalten auch nicht die Beitragsförderung des Freistaats von 100 Euro je Monat. Darüber sollen Eltern, die ihr Kindergartenkind in die Villa Glückskind schicken wollen, schriftlich informiert werden.

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SZ vom 02.03.2021
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