Wenn die Juwelierin heute in ihrem kleinen Laden in Ismaning steht, dann nicht mehr so unbefangen wie früher. Vor allem abends, sobald es dunkel wird, bekommt sie mitunter ein mulmiges Gefühl. In ihrem Juweliergeschäft wurde im vergangenen Juli eingebrochen. Zwei der drei mutmaßlichen Täter sieht sie an diesem Tag zum ersten Mal – vor Gericht. Vor Saal 210 im Münchner Justizzentrum an der Nymphenburger Straße blickt sie sichtlich angespannt den Gang hinunter, als Justizbeamte die beiden wegen schweren Bandendiebstahls Angeklagten in Handschellen zur Verhandlung führen.
Dass die beiden mutmaßlichen Täter am späten Abend nach der Tat noch festgenommen wurden, kann als Glücksfall gelten. Zwar hatte die Alarmanlage des Juweliergeschäfts ausgelöst, doch als die Polizei am Tatort eintraf, waren die Einbrecher bereits verschwunden. Kurz darauf ging jedoch ein Hinweis ein: Man solle sich einen bestimmten BMW auf dem Parkplatz eines Hotels in Bogenhausen genauer ansehen.
Dort trafen Polizeibeamte zwei 37‑jährige Männer an. Im Kofferraum ihres Mietwagens lag in einer gelben Tüte der Schmuck aus dem Einbruch – das passende Werkzeug hatten sie ebenfalls dabei. Ein dritter Beteiligter entkam im letzten Moment. Als die Polizisten das Hotelzimmer des Einbrecher-Trios öffneten, sprang dieser in Unterhose und ohne Schuhe aus dem Fenster und flüchtete.
So wanderten nur die beiden Angeklagten in Untersuchungshaft. Sie müssen sich am Verhandlungstag vor einem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Astrid Matern für ihre Tat verantworten. Beide Männer hatten mit ihren Verteidiger Geständnisse verabredet, um das Strafmaß zu reduzieren. Bereits zu Beginn der Verhandlung einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem Rechtsgespräch auf einen Strafrahmen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.
Die Versicherung hat bisher nur einen kleinen Teil des Schadens ersetzt
Die noch junge Ladeninhaberin befand sich zum Tatzeitpunkt im Urlaub in Italien. Von dem Einbruch erfuhr sie über ihre Sicherheitsfirma. Als sie kurz darauf das verwüstete Geschäft sah, sei das ein Schock gewesen, sagt sie als Zeugin im Gerichtssaal. Das Geschäft sei nach dem Einbruch nur schleppend gelaufen. Viele Schmuckstücke hätten lange bei der Polizei gelegen, ein Teil sei bis heute nicht zurückgegeben worden. Ein Diamantring im Wert von etwa 1800 Euro wird offiziell auf Anordnung von Richterin Matern vor Gericht zurückerstattet. Die Versicherung habe mit 7000 Euro jedoch nur einen Teil des Schadens ersetzt, sagt die Ladenbesitzerin. Der Verkaufswert der Beute lag nach Angaben des Gerichts bei rund 128 000 Euro, der Einkaufswert bei etwa der Hälfte.
Die beiden Angeklagten verfolgen mit ernster Miene die Verhandlung. Beide berichten von zahlreichen Jobs und Stationen im Ausland. Sie hätten sich immer wieder etwas aufgebaut, seien aber nie dauerhaft sesshaft geworden. Einer der Angeklagten betrieb in London eine kleine Baufirma und deckte Dächer. Er berichtet, seine Frau und seine neun, sieben und sechs Jahre alten Töchter lebten heute in Rumänien. Ebenso sein zehn Monate alter Sohn, den er noch nie gesehen habe. „Am schlimmsten“, sagt er, „ist, dass meine Kinder so leiden.“ Zu Hause stehe sein Bild im Wohnzimmer, die Kinder „weinen ständig und beten“. Sein Komplize erzählt von einer Freundin in Norddeutschland und seiner Abhängigkeit von Drogen. „Ich habe es aus Geldnot getan“, begründet er die Tat, „weil ich kokainabhängig bin.“ Die beiden Angeklagten entschuldigen sich bei der Ladeninhaberin.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden Angeklagten zusammen mit ihrem flüchtigen Komplizen den Einbruch in Ismaning geplant und begangen. Richterin Matern führt aus, dass anhand von Indizien eine Verurteilung auch ohne Geständnisse möglich gewesen wäre. Unter anderem zeigten Standortdaten auf den Mobiltelefonen, dass die Männer Ismaning mehrfach zum Auskundschaften aufgesucht hätten. Zudem fanden Ermittler Chats und Fotos, die auf weitere geplante Einbrüche hindeuteten. Vorbestraft waren beide nicht. Ein Strafbefehl gegen einen der beiden Angeklagten wegen Diebstahls war zwar bereits vor der Tat erlassen worden, wurde jedoch erst wirksam, als er sich bereits in Untersuchungshaft befand. Beim aktuellen Strafmaß von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung wurde er daher nicht berücksichtigt.
Neun Monate Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim werden den Angeklagten angerechnet. Die Geständnisse haben der Richterin zufolge zudem deutlich härtere Strafen verhindert. Das bandenmäßige Vorgehen wertet sie als erwiesen. „Das war nicht irgendeine einmalige dumme Aktion.“
Die Verteidigung empfindet das Urteil als zu hart
Aus Sicht der Verteidigung fällt das Urteil dennoch zu hart aus. Anwalt Stefan Korn verweist darauf, dass in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren mit deutlich höheren Schadenssummen teils mildere Strafen verhängt würden. Verteidiger Manuel Lüdtke betont zudem, dass von der Tat keine unmittelbare Gefahr für die Ladeninhaberin ausgegangen sei. Der Einbruch habe spät in der Nacht stattgefunden, das Geschäft sei zu diesem Zeitpunkt leer gewesen.
Anwältin Christina Keil sagt, ihr Mandant habe bei der Aufklärung der Tat geholfen und der Polizei die Pin für sein Smartphone gegeben. Das Geständnis habe das Verfahren beschleunigt und sei entsprechend hoch zu werten. Doch Richterin Astrid Matern betont die Schwere der Tat. Die Angeklagten hätten sich lange im Geschäft aufgehalten. Und die Inhaberin hätte durchaus spät am Abend noch in den Laden kommen können.

