Weil ein Baumstamm im Wasser quer liegt, hat das Landratsamt München am späten Sonntagnachmittag das Befahren der Isar zwischen der Dürnsteiner Brücke bei Schäftlarn und dem Kraftwerk Mühltal bei Straßlach-Dingharting vorerst verboten. Einige Boote waren bereits gekentert, die Freiwillige Feuerwehr Straßlach berichtet von mehreren Unfällen und Einsätzen an dieser Stelle.
Tückisch ist vor allem die Lage des angeschwemmten Baumstamms. Da er knapp unter der Wasseroberfläche liegt, ist er für die herannahenden Bootsfahrer nicht sichtbar. "Macht man die Bekanntschaft mit dem querliegenden Baum, ist es meist zu spät", warnt das Landratsamt. Gummiboote würden dann schnell aufreißen und auch andere Boote leicht zum Kentern bringen. Es habe sich als sehr schwierig erwiesen, den Baum aus der Isar zu entfernen. So hatte die Feuerwehr Straßlach zunächst alle weiteren herannahenden Bootsfahrer gewarnt und zum Aussteigen aufgefordert. Doch nicht alle nahmen diese Warnung ernst. "Trotz wiederholter Belehrungen setzten einige Bootsfahrer ihre Fahrt fort und wurden durch die Einsatzkräfte gerettet", berichtete die Feuerwehr.
Um die Wassersportler, aber auch die Rettungskräfte nicht weiter zu gefährden, hat das Landratsamt nun eine "Allgemeinverfügung" erlassen und das Befahren in diesem Abschnitt "bis auf Weiteres" komplett untersagt. "Es ist echt gefährlich", sagt Christine Spiegel, die Sprecherin des Landratsamt. Wer sich über das Fahrverbot hinwegsetzt und trotzdem sein Boot in diesem Abschnitt zu Wasser lässt, dem kann laut Spiegel ein Bußgeld drohen. Sobald die Gefahrensituation behoben sei, werde die Öffentlichkeit informiert, teilt die Behörde mit.
Im benachbarten Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gilt seit diesem Sommer eine Bootsverordnung, um die Beeinträchtigung der Natur durch die vielen Schlauchbootfahrer und Partygäste zu reduzieren. Südlich von Bad Tölz dürfen Boote nur noch vom 1. Juni bis 15. Oktober fahren, nördlich von Bad Tölz bis zur Landkreisgrenze bei Schäftlarn vom 1. Juni bis 31. Dezember. Auch gilt ein Musikverbot und eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Kinder bis zwölf Jahren und Nichtschwimmer müssen Schwimmwesten tragen, zudem ist es verboten, an Kiesinseln anzulanden und Boote zusammenzubinden.