Wassersport:Welche Regeln für Bootsfahrer auf der Isar gelten

Mit Beginn der Badesaison greift im Landkreis München auch wieder die Verordnung für Bootsfahrten auf der Isar. (Foto: Claus Schunk)

Alkohol-Obergrenze von 0,5 Promille, Rettungswesten-Pflicht für Kinder und Boote, die einer DIN-Norm entsprechen müssen: Ein Überblick über die geltenden Vorschriften und Regelungen.

Die Pfingstferien beginnen und die wärmer werdenden Temperaturen locken wieder viele Hobby-Bootfahrer auf die Isar. Damit der Badespaß keine schwerwiegenden Folgen hat, rät das Landratsamt München Ausflüglern und Wassersportlern dringend, die Regeln der Bootsfahrverordnung zu beachten.

Die Isar sei ein Wildfluss, beim Bootfahren könne es daher zu schweren Unfällen kommen, so die Behörde, besonders wenn nach Unwettern und starken Regenfällen Gefahren durch umgekippte Bäume drohen. Aber nicht nur die sichtbaren Hindernisse stellten eine Gefahr dar, oft schwimme Treibgut auch knapp unter der Wasseroberfläche und sei vom Boot aus nur schwer auszumachen.

Jedes Jahr kommt es zu Unfällen auf der Isar, bei denen häufig Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer retten müssen. Seit 2020 gilt daher eine Bootsfahrverordnung, in der festgelegt ist, welche Regeln beim Befahren der Isar beachtet werden müssen: unter anderem, dass die Isar im Landkreis München ausschließlich mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Schlauchboote müssen dabei einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist außerdem nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Für Bootsinsassen gilt eine Alkohol-Obergrenze von 0,5 Promille, Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Glasflaschen sind verboten, ebenso Tonwiedergabegeräte. Alle Regelungen der Bootsfahrverordnung sind zu finden unter www.landkreis-muenchen.de.

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