Hochwasser:Alles wieder im Fluss

bootsverordnung

Wer auf der Isar rudert, sollte ein taugliches Gefährt benutzen, nüchtern sein und die Umwelt weder mit Müll noch Musik belästigen. Grafische Darstellung: Landratsamt

Nachdem sich die akute Gefahrenlage entspannt hat, hebt das Landratsamt das Bootfahrverbot auf der Isar auf

Das Befahren der Isar im Landkreis München ist wieder erlaubt. Nachdem der Pegel der Isar nach den starken Niederschlägen des vergangenen Wochenendes inzwischen wieder gesunken ist und die akute Gefahrenlage sich entspannt hat, entschied nun das Landratsamt München, das am Donnerstag, 11. Juli, erlassene - und seit Samstag geltende - Bootfahrverbot auf der Isar im Landkreis am Montag aufzuheben. Vorsicht ist freilich auch jetzt noch geboten, wie das Landratsamt warnt. Auch bei schönem Wetter und niedrigen Pegelständen könnten sich gefährliche Strudel bilden. Nicht jede Gefahr ist auf den ersten Blick erkennbar: Kiesansammlungen und Treibholz, die sich im Fluss abgelagert oder verkeilt haben, können auch unter der Wasseroberfläche liegen. Wie jeder Wildfluss sollte deshalb auch die Isar nur mit geeigneter Ausrüstung bei entsprechendem Können befahren werden, so die Behörden.

Die Isar wird ja von Gelegenheitspaddlern gern unterschätzt, der Wildfluss birgt jedoch immer wieder gefährliche Überraschungen. Das zwischenzeitliche Verbot war aus Sicht des Landratsamtes nötig gewesen, da in jüngerer Zeit immer wieder Schlauchboote havariert waren, sich Retter bei den teils komplizierten Bergungsaktionen selbst in Gefahr bringen mussten und am vergangenen Wochenende ein Anstieg der Pegelstände zu erwarten war. Nun also ist alles wieder im Fluss, die Paddler können wieder los legen. Freilich gilt es weiterhin, sich an bestimmte Regeln zu halten. Die seit dem 25. Januar 2020 geltende "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München" legt klar fest, dass die Isar nur mit Kanus, Schlauchbooten, Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf, Schlauchboote müssen dabei einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Außerdem ist es nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden. Weitere Infos gibt es unter www.landkreis-muenchen.de.

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