BayernNeue Bauordnung gefährdet Barrierefreiheit

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Ein Piktogramm weist auf einen Behinderten-Parkplatz hin (Symbolbild).
Ein Piktogramm weist auf einen Behinderten-Parkplatz hin (Symbolbild). Johannes Simon

Wegen der neuen Bauordnung könnten in Bayern weniger ausgewiesene Stellplätze für Menschen mit Behinderung entstehen. Der Haarer SPD-Stadtrat Peter Paul Gantzer und der VdK äußern scharfe Kritik an den Änderungen.

Von Bernhard Lohr, Haar

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Hohe Bordsteine, kaputte Fahrstühle: Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder auf Krücken, hat täglich mit Hürden zu kämpfen. Umso wichtiger sind eingeführte Standards in der Bauordnung, zu denen etwa die für Menschen mit Behinderung reservierten Parkplätze gehören. Diese liegen oft an einem Eingang zum Supermarkt oder in der Tiefgarage in der Nähe des Fahrstuhls. Doch die bayerische Staatsregierung hat zur Entbürokratisierungs-Offensive geblasen und etliche Regelungen in der Bauordnung gestrichen. Der Sozialverband VdK in Bayern spricht von einem Rückschritt. Der Haarer Stadtrat Peter Paul Gantzer (SPD) sieht einen „behindertenfeindlichen“ Akt und fordert von der Staatskanzlei die Rücknahme der Änderungen. Er nennt als negatives Beispiel einen Vorfall in Haar.

Quer durchs Land sind Klagen zu hören, dass die Bürokratie überhandgenommen habe und mittlerweile vieles bis ins Kleinste hinein durch Gesetze und Verordnungen geregelt werde. Vor allem Unternehmerverbände und die Bauwirtschaft protestieren, weil ihrer Ansicht nichts mehr vorangehe und Bauprojekte nicht mehr rentabel umgesetzt werden könnten. Das bayerische Kabinett hat sich der Klagen angenommen und mehrere Gesetzesänderungen durch den Landtag gebracht. Zum 1. Oktober sollen diese in der bayerischen Bauordnung in Kraft treten. Vieles, was bisher auch von den Kommunen geregelt wurde, könnte künftig entfallen. Das hat die Stadt Haar gerade bei Behindertenparkplätzen erlebt.

Bisher galt am Ort etwa für Investoren, dass sie ab einer Zahl von zehn Stellplätzen mindestens einen für Menschen mit Behinderung zu reservieren und entsprechend zu kennzeichnen haben. Diese waren ausdrücklich an Aufzügen und Zugängen zu platzieren. Doch das Landratsamt sieht dafür keine rechtliche Grundlage mehr, was im Stadtrat vor allem beim früheren Landtagsabgeordneten Gantzer scharfen Protest auslöste. „Da reden wir alle von Inklusion“, schimpfte er und kündigte ein Schreiben ans Ministerium an. Das hat er mittlerweile verschickt und die bayerische VdK-Präsidentin Verena Bentele informiert.

Weil Gantzer die Antwort aus dem Haus von Bauminister Christian Bernreiter (CSU) nicht zufriedengestellt hat, schrieb er an die Staatskanzlei. Auf vielen Ebenen, im Wohnbau, beim Straßenbau und beim Zugang zu öffentlichen Ämtern würden behindertengerechte Maßnahmen umgesetzt, teilt er Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit. Ein faktisches Verbot der Kennzeichnungspflicht von Behindertenparkplätzen konterkariere das alles. Das dürfe so nicht in Kraft treten.

Niklas Bieber, Referent Sozialpolitik beim VdK Bayern, teilt diese kritische Einschätzung. „Ja, in dem Fall sehen wir als VdK Bayern einen Rückschritt.“ Es erscheine wenig sinnvoll, dass Bauherren einerseits ab drei Wohnungen verpflichtend barrierefreien Wohnraum zu schaffen hätten, ihnen aber andererseits keine barrierefreien Stellplätze vorzuschreiben. Eine „einheitliche Regelung“ wäre angebracht. „Aktuell stellen wir fest, dass bereits erreichte Standards der Barrierefreiheit zugunsten von Kostenreduzierungen abgebaut beziehungsweise nicht mehr angewendet werden sollen.“

Ein Beispiel sei, dass die Landeshauptstadt von Vorgaben zum Bau barrierefreien Wohnraums abgerückt sei. Dabei sei das „kaum teurer“. Auch die Halbierung des Familiengelds und die Abschaffung des Krippengelds in Bayern würden unter anderem mit niedrigerem Verwaltungsaufwand begründet. „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wird die Unterstützung für Familien aber verschlechtert“, sagt Bieber.

Ausgewiesene Behindertenparkplätze sind für viele eine große Erleichterung.
Ausgewiesene Behindertenparkplätze sind für viele eine große Erleichterung. Niels P. Joergensen

Der Sozialverband VdK sieht in dem Wegfall von Regelungen auf übergeordneter Ebene sogar einen Schritt hin zu mehr Bürokratie, wenn dann Städte und Gemeinden anfangen müssten, für ihre lokalen Verhältnisse wieder die Dinge mit Satzungen zu organisieren. Das könnte jetzt gerade mit Blick auf den Bau von Stellplätzen vermehrt auf Kommunen zukommen. Denn die Frage, wie viele bei Neubau-Projekten zu schaffen sind, ob in Tiefgaragen oder auf der Straße, gehört in kommunalen Gremien seit jeher zu den am hitzigsten diskutierten Angelegenheiten.

Für viele Bürger gehören zugeparkte Straßen zu den größten Ärgernissen. Es geht aber auch um viel Geld und Auswirkungen auf die Klimabilanz eines Gebäudes, wenn etwa ein Bauträger eine Tiefgarage schaffen muss. Überall dort griffen von Oktober an Änderungen, wie das Bauministerium auf die Anfrage von Stadtrat Gantzer erläutert. Die neuen Regelungen, heißt es dort, „haben das Ziel, Anforderungen abzusenken, Verfahren zu vereinfachen und Baukosten zu senken“. Die zahlreichen kommunalen Satzungen hätten sich als echte Kostenfaktoren erwiesen.

Peter Paul Gantzer (SPD) beklagt einen Verstoß gegen das Behindertengesetz in Bayern.
Peter Paul Gantzer (SPD) beklagt einen Verstoß gegen das Behindertengesetz in Bayern. Claus Schunk

Deshalb sieht laut Ministerium das neue Recht „eine Stellplatzpflicht nur vor, wenn die jeweilige Kommune das durch Satzungen angeordnet hat“. Anlagen zur entsprechenden bayernweiten Verordnung fordern je nach Wohnungsgröße einen Stellplatz und zwei für Apartments mit mehr als 100 Quadratmetern vor. Davon könnten Kommunen in Zukunft nur noch „im Sinn eines Weniger“ abweichen, erklärt das Bauministerium.

Was Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung angeht, verweist das Ministerium darauf, dass künftig keine Anforderungen mehr an die Beschaffenheit von Stellplätzen gestellt werden könnten. Allerdings sei in der Bauordnung an anderer Stelle geregelt, dass bei Bauprojekten „eine erforderliche Zahl an barrierefreien Stellplätzen“ sehr wohl zu errichten sei. Wie viele das wiederum seien, sei im Einzelfall zu bestimmen und hänge von der Nutzung des Gebäudes ab. Die Unteren Baubehörden in den Landratsämtern hätten dies von Amts wegen einzufordern.

Der Bürgermeister nimmt Verunsicherung wahr

Aus Sicht von Gantzer werde aber alles noch komplizierter und sei zudem Augenwischerei. „Ich bin selbst behindert“, sagt der 86-Jährige, der oft auf eine Gehhilfe angewiesen ist. Was bringe einem Menschen mit Einschränkungen ein barrierefreier Stellplatz, der im Parkhaus weit ab vom Aufzug liege? Die Staatsregierung ignoriere einen Paragrafen des bayerischen Behindertengesetzes, das fordere, eine „Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Inklusion zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“.

Ob mit den Neuerungen in der Bauordnung irgendwas einfacher wird, stellt im Haarer Rathaus auch Bürgermeister Andreas Bukowski (CSU) infrage. Er meint, dass das Modernisierungsgesetz „mit heißer Nadel gestrickt“ sei. Er registriere eine Verunsicherung. Damit werde „das Gegenteil“ von dem erreicht, was beabsichtigt sei.

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