Immobilienpreise:Kirchheim nimmt Bauherren in die Pflicht

Immobilienpreise: Die neue Ortsmitte soll auf ein freies Grundstück zwischen Kirchheim und Heimstetten.

Die neue Ortsmitte soll auf ein freies Grundstück zwischen Kirchheim und Heimstetten.

(Foto: lks)

In der ganzen Gemeinde gilt künftig das Prinzip der Sozialgerechten Bodennutzung.

Von Christina Hertel, Kirchheim

Bei den Mieten im Landkreis ist Kirchheim Spitzenreiter. 15,50 Euro muss man zurzeit für einen Quadratmeter in einer neuen Mietwohnung bezahlen - mehr als in Grünwald, Pullach oder Gräfelfing. Um diesen Trend zu stoppen, hat der Gemeinderat am Montag das "Kirchheimer Modell" beschlossen, eine auf die Gemeinde zugeschnitte Version der Sozialgerechten Bodennutzung, die in München schon seit mehr als 20 Jahren praktiziert wird. Das Konzept beruht auf zwei Prinzipien: Grundeigentümer beziehungsweise Planungsbegünstigte müssen sich an den Folgekosten ihrer Bauprojekte beteiligen - zum Beispiel an Kindergärten und Schulen. Und der Investor muss gleichzeitig sozial geförderten Wohnraum herstellen oder zumindest dafür mitbezahlen.

Damit sich Erzieher oder Polizisten Wohnungen in Kirchheim wieder leisten können, soll die Quote für geförderten Wohnungsbau in Zukunft 30 Prozent betragen. Davon sollen 20 Prozent Miet- und zehn Prozent Eigentumswohnungen sein. Von den Mietwohnungen soll außerdem die Hälfte für Gruppen mit einem besonderen Bedarf bereit gestellt werden - also zum Beispiel für Senioren oder Auszubildende.

Und auch an der "sozialen Infrastruktur", also an Kindergärten und Schulen, müssen sich die Planungsbegünstigten beteiligen - mit 120 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Dieser Wert liegt über dem in München (66,47 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche). Aber auch in der Landeshauptstadt wird er gerade auf voraussichtlich 100 Euro angepasst.

CSU wollte auf einem gewissen Teil erst einmal testen

Der Infrastrukturbeitrag fällt in Kirchheim nur an, wenn der Eigentümer mindestens 210 Quadratmeter Geschossfläche schafft. Und an die Förderquote muss sich der Eigentümer nur halten, wenn er mindestens 500 Quadratmeter zusätzliche Geschossfläche errichtet. Außerdem wird berücksichtigt, wie viel das Grundstück nach Abschluss der Bebauung an Wert gewonnen hat. In jedem Fall müssen sich die Grundstückseigentümer an den Planungskosten beteiligen - gegebenenfalls an denen für einen städtebaulichen Wettbewerb, für Öffentlichkeitsarbeit und Anwaltskosten. Für öffentliche Grün- und Verkehrsflächen sowie Immissionsschutz müssen die Eigentümer Teile ihres Grunds bereitstellen.

Gelten soll das Kirchheimer Modell für das gesamte Gemeindegebiet - nicht nur für den Bereich, der im Rahmen von Kirchheim 2030 entwickelt werden soll. Vor diesem Beschluss war etwa von Gemeinderat Wolfgang Heinz-Fischer (VFW) befürchtet worden, dass das von der CSU-Fraktion verhindert wird. Denn gerade viele CSU-Gemeinderäte besitzen Grundstücke, die nach derzeitigen Plänen nicht mehr Teil der Ortsentwicklung sind. Tatsächlich sprach sich während der Sitzung Franz Glasl (CSU) dafür aus, die Sozialgerechte Bodennutzung zunächst auf einem gewissen Teil zu "testen". Bei der SPD löste das Irritation aus. "Unverständlich ist es für uns, dass einzelne Gemeinderatskollegen nicht als Vertreter für alle Bürger, sondern wohl eher als Grundbesitzer gestimmt haben", schreibt die SPD. Sie stellt sogar die Frage, ob der Amtseid verletzt worden sei.

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