Süddeutsche Zeitung

Hygieneplan für Schulen:Lüften wie in Oberschleißheim

Ministerium greift Anregung aus der Gemeinde in Verordnung auf

Der Rahmenhygieneplan des bayerischen Kultusministeriums für Schulen trägt in einem Passus Schleißheimer Handschrift. Ein vom Oberschleißheimer FDP-Gemeinderat Casimir Katz vorgelegter Ergänzungsvorschlag ist vom Ministerium in die landesweite Richtlinie aufgenommen worden.

Katz hatte sich für die Oberschleißheimer Schulen intensiv mit der Belüftungssituation auseinandergesetzt und eine Methode zur Schadstoffmessung mit daraus resultierendem Lüftungsbedarf plus im Extremfall nötiger Nachrüstung mit Filtergeräten erstellt. Die daraus entwickelten Vorgaben zum Lüften wären aber mit dem staatlichen Rahmenhygieneplan vom Dezember nicht mehr vereinbar gewesen.

In einem Schreiben an das Kultusministerium wies er darauf hin und regte als Zusatzpassus an: "Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens fünf Minuten) vorzunehmen. Sofern der CO₂-Grenzwert nicht mit Ampeln oder Messgeräten überprüft wird, ist grundsätzlich alle 20 Minuten eine zusätzliche Stoßlüftung bzw. Querlüftung vorzunehmen."

Zunächst erhielt Katz aus dem Kultusministerium die Form-Antwort, man werde "die Anregungen in Betracht ziehen", dann wurden sie komplett in die Fortschreibung der staatlichen Verordnung aufgenommen.

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Quelle:
SZ vom 28.04.2021 / kbh
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