Hohenbrunn:Gemeinderat gewährt sich Akteneinsicht

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Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair gibt Akten des Rathauses nicht gerne aus der Hand. (Foto: Angelika Bardehle)

Grüne, Freie Wähler und SPD setzen durch, dass Mitglieder des Gremiums Daten von der Rathausverwaltung bekommen.

Von Stefan Galler, Hohenbrunn

Auch wenn sich Bürgermeister Stefan Straßmair und seine CSU-Kollegen bis zuletzt dagegen gewehrt haben: Mitglieder des Gemeinderates haben künftig ein Recht auf Akteneinsicht im Hohenbrunner Rathaus. Nach einer hitzigen Debatte stimmte eine breite Mehrheit für einen entsprechenden Antrag von Grünen und Freien Wählern/Bürgerforum.

Mit Rückendeckung durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt hatte Straßmair den Gemeinderäten im vergangenen Jahr dieses Recht noch verwehrt. Daraufhin brachte die mittlerweile aus dem Gremium ausgeschiedene Martina Kreder-Strugalla eine Petition im Landtag ein. Die dort zuständigen Gremien gaben der Grünen-Politikerin recht, dass eine solche Akteneinsicht absolut legitim sei.

Zuletzt hatte man durchaus das Gefühl gehabt, im Hohenbrunner Gemeinderat würde eine neue Einigkeit Einzug halten. Die Fraktionen und der Bürgermeister brachten zahlreiche Projekte wie das letztlich erfolgreiche Bemühen um den Neubau der Realschule voran, nicht selten endeten Abstimmungen einmütig.

Doch bei der Debatte um die Akteneinsicht tat sich wieder ein ziemlich breiter Graben auf. Wolfgang Schmidhuber (Grüne) formulierte den neuen Passus im Namen der Antragsteller, denen sich zuletzt auch die SPD-Fraktion angeschlossen hatte. "Der Gemeinderat hat einen gesetzlichen Auftrag. Um diesen zu erfüllen, kann eine Einsichtnahme nötig sein, die über normale Rechte hinausgeht", sagte Schmidhuber und betonte, dass man dies "ohne gegenseitiges Misstrauen" umsetzen sollte.

Petition "kein Gerichtsverfahren"

Der Bürgermeister konnte sich aber offenbar genau von diesem Misstrauen nicht freimachen. Er zog zunächst einmal die Kompetenz des Landtages in dieser Frage in Zweifel und stellte fest, dass eine Petition "kein rechtliches Gerichtsverfahren" sei. Er werde aber, so Straßmair, "nicht gegen seinen eigenen Gemeinderat klagen". Vielmehr versuchte er, die Räte selbst zu einer Aufgabe ihres Ansinnens zu bewegen, indem er einerseits auf andere Kontrollwerkzeuge verwies wie den Rechnungsprüfungsausschuss oder die erst kürzlich nach langer Diskussion verabschiedete Informationsfreiheitssatzung für Hohenbrunn. Diese Instrumente hätten den Vorteil, dass sich nicht eine einzelne Person Zugang zu vertraulichen Daten verschaffen könnte: Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein sechsköpfiges Gremium, bei Anwendung der Informationsfreiheitssatzung sei ein Sachbearbeiter im Rathaus begleitend mit dabei.

Noch entscheidender aber sei die Fürsorgepflicht für die Rathausbelegschaft, so Straßmair: "Mitarbeiter aus der Verwaltung haben mich gebeten, sie nicht mit dem ein oder anderen Gemeinderatsmitglied alleine zu lassen." Sie würden fürchten, von diesen dann "in die Pfanne gehauen zu werden". Ihm sei als Bürgermeister das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter wichtig, deshalb trete er gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht ein, argumentierte Straßmair.

"Sie emotionalisieren hier ein sachliches Thema"

Bei den Antragstellern stieß er damit auf Unverständnis: "Sie emotionalisieren hier ein sachliches Thema, das ist nicht in Ordnung", sagte Manfred Haucke (Bürgerforum). "Wir wollen niemanden schikanieren." Hauckes Fraktionskollegin Pauline Miller ergänzte, sie verstehe nicht, worüber hier diskutiert werde: "Wir fordern nur Akteneinsicht für Gemeinderäte, nicht mehr und nicht weniger. Woher kommt Ihre Angst davor?" Andererseits gehe es den Gemeinderäten nicht darum, bei Verwaltungsmitarbeitern Furcht auszulösen, "sondern nur, unsere Arbeit ordentlich zu machen, dafür braucht man die Akteneinsicht", so Miller.

Letztendlich wurde auf Initiative von Regina Wenzel (SPD) eine Formulierung im Antrag verändert. Es müsse schließlich "keine schlechte Stimmung aufkommen", so die Sozialdemokratin. Es heißt nun, die Akteneinsicht für Gemeinderäte sei nötig "zur Wahrnehmung ihres Amtes", nicht mehr "zur Überwachung der Gemeindeverwaltung". Dieser modifizierte Antrag wurde gegen die Stimmen der CSU-Fraktion und des Bürgermeisters angenommen.

© SZ vom 26.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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