Energiewende:Zusätzliche Windräder für den Höhenkirchner Forst

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Statt der ursprünglich geplanten drei Windräder sollen sich künftig fünf über dem Höhenkirchner Forst drehen. Das Foto zeigt fertige Anlagen im Allgäu. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwingt die Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern zu einer Umplanung des gemeinsamen Projekts. Um die Mehrkosten aufzufangen, sollen statt drei nun fünf Anlagen entstehen.

Von Patrik Stäbler, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Um das derzeit durch ein Gerichtsurteil gestoppte Windkraftprojekt im Höhenkirchner Forst zu retten, soll es aufgestockt werden – von drei auf fünf Windräder. Diese Pläne sind am Mittwochabend bei einer Informationsveranstaltung im Gymnasium in Siegertsbrunn vorgestellt worden. Die beteiligten Gemeinden Egmating, Oberpframmern und Höhenkirchen-Siegertsbrunn wollten das Vorhaben weiterhin unter Beteiligung der Bürger realisieren, sagte Höhenkirchens Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) – trotz der erfolgreichen Klage der Windkraft-Gegner vom Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB). Notwendig ist allerdings eine Neu- und Umplanung, die zu einer erheblichen Verzögerung führt. „Wir hoffen, dass wir 2026 weitermachen können“, sagte Konwitschny.

Vor fast 200 Zuhörern in der restlos vollen Aula erläuterte die Höhenkirchner Bürgermeisterin – flankiert von ihren Kollegen Inge Heiler (Aktive Bürgerliste) aus Egmating und Andreas Lutz (CSU) aus Oberpframmern – zunächst die Vorgeschichte. Nachdem 2014 Konzentrationsflächen für Windkraft in ihrer Gemeinde ausgewiesen worden waren, sei man 2018 zusammen mit den Nachbarkommunen in die Planung eines gemeinsamen Windkraftprojekts eingestiegen, sagte Konwitschny. In der Folge habe man – unter Berücksichtigung der damals noch gültigen 10-H-Regel sowie eines Vorkommens von geschützten Wespenbussarden in dem Gebiet – drei Standorte für Windräder im Höhenkirchner Forst festgelegt. „Dabei war uns von Beginn an bewusst, dass wir hier im Wasserschutzgebiet sind“, sagte die Bürgermeisterin.

Genau das sollte sich nach der Genehmigung des Vorhabens durch das Landratsamt im Oktober 2023 als Pferdefuß erweisen. So gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Juli – die Bauarbeiten für die Windräder waren da schon angelaufen – einer Klage des VLAB gegen das Projekt statt. In der Begründung führte der VGH vor allem die Belange des Wasserschutzes an; zudem bezweifelte er die Alternativlosigkeit der gewählten Windrad-Standorte.

Das Urteil habe die Gemeinden kalt erwischt, räumte Mindy Konwitschny ein. In der Folge wurden die Bauarbeiten im Forst gestoppt und in intensiven Debatten eine neue Strategie entwickelt, um das Projekt zu retten. Schließlich wollten alle drei Gemeinden nach wie vor mit dem Vorhaben einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie die Windräder unter Beteiligung der Bürger bauen und betreiben, betonte die Rathauschefin. Genau das wäre nicht mehr möglich, sollte man die kommunalen Pläne aufgeben. In diesem Fall würden Investoren auf den ausgewiesenen Konzentrationsflächen Windräder errichten – „und wir haben kaum mehr Mitbestimmung, wie viele und wo sie gebaut werden“, so Konwitschny.

Rückendeckung: Die Bürgermeisterkollegen Inge Heiler und Andreas Lutz stehen hinter Mindy Konwitschny, während diese das weitere Vorgehen erläutert. (Foto: Claus Schunk)

Um das Projekt fortzuführen, braucht es jedoch einige Anpassungen. So sei nach dem VGH-Urteil schnell klar gewesen, dass das nördlichste der drei Windräder nicht zu halten sei, da dieses in der Nähe eines höher priorisierten Wasserschutzgebiets liege, sagte die Höhenkirchner Bürgermeisterin. Daher habe man alternative Standorte gesucht – jedoch nicht nur für eines, sondern auch für zwei zusätzliche Windräder. Diese Aufstockung sei erforderlich, um das Projekt wirtschaftlich zu betreiben. Schließlich sind nicht nur die Preise für Windräder zwischenzeitlich gestiegen, sondern die Neu- und Umplanung sowie die Wiederaufforstung am nunmehr aufgegebenen Standort führen auch zu Mehrkosten in Höhe von gut 800000 Euro. Außerdem sinke die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

„Für Oberpframmern sind die neuen Windräder deutlich näher als die ursprünglich geplanten“

Bei der Standortsuche habe man den Wegfall der 10-H-Regel ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass der Wespenbussard inzwischen nicht mehr so stark geschützt sei, sagte die Bürgermeisterin. Im Ergebnis wurden drei Standorte gefunden, die allesamt östlich der bisherigen liegen. Für die Menschen in Egmating und Höhenkirchen-Siegertsbrunn blieben somit die bestehenden Standorte am nächsten, sagte Konwitschny. „Für Oberpframmern sind die neuen Windräder deutlich näher als die ursprünglich geplanten.“

Für die drei neuen Standorte wollen die Gemeinden nun ein Genehmigungsverfahren vorbereiten. Zudem muss beim Antrag für die zwei bestehenden Windräder nachgebessert werden, gemäß den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts. Mit diesem werde man bei allen weiteren Schritten „super eng zusammenarbeiten“, betonte Konwitschny – offenbar eine Lehre aus der überraschenden Niederlage vor dem VGH. Mit Blick auf die vorgestellten Pläne betonte sie bei der Info-Veranstaltung: „Was wir Ihnen heute präsentieren, ist noch keine endgültige Lösung.“ Vielmehr bedürfe es weiterer Prüfung – sowie mehr Zeit und mehr Geld.

Unabhängig davon ist zu dem Projekt noch eine weitere Klage anhängig, die von der Gemeinde Ottobrunn in Person ihres Bürgermeisters Thomas Loderer (CSU) eingereicht wurde. Auch hier geht es ums Thema Wasser, schließlich bezieht die Kommune einen Großteil ihres Trinkwassers aus zwei Brunnen der Wasserwerke Hohenbrunn in der Nähe der geplanten Windrad-Standorte. Diese Klage richte sich jedoch gegen jenen Bescheid, den der VGH als rechtswidrig bewertet hat, und sei somit infolge des Urteils hinfällig, sagte Konwitschny. „Bevor wir einen neuen Antrag einreichen, werden wir diesen gerne dem Ottobrunner Bürgermeister und dem Gemeinderat vorstellen“, versprach sie. „Ob das dann jedoch dazu führt, dass keine Klage erhoben wird, wissen wir nicht.“

In einer früheren Fassung hieß es fälschlich, die Informationsveranstaltung sei am Freitagabend gewesen, tatsächlich war sie am Mittwoch.

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