Das „Bautagebuch“ auf der Webseite der Bürgerwind Höhenkirchner Forst verdient seinen Namen nur bedingt. Denn nicht nur umfasst das Journal gerade mal drei Einträge, der Jüngste datiert auch noch vom Juli 2024 – mithin jener Zeitpunkt, an dem ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) das Windkraftprojekt der Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern auf Eis gelegt hat. Nun aber könnte das Tagebuch bald mit neuen Einträgen befüllt werden.
Denn anders als vor knapp zwei Jahren, als der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) mit seiner Klage gegen die Windräder im Höhenkirchner Forst erfolgreich war, zeichnet sich nun eine Niederlage für die Organisation ab. Zwar hat der VGH in einem neuen Verfahren noch kein Urteil gefällt. In der mündlichen Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Gerda Zimmerer jedoch deutlich, dass ihre Kammer die Klage des VLAB gegen die Genehmigung des Windkraftprojekts durchs Landratsamt München diesmal in wesentlichen Punkten abweisen wird.
Im Juli 2024 hatte das Gericht im zugehörigen Bescheid noch Mängel bei den Befreiungen für den Bau der Windräder im Wasserschutzgebiet erkannt. Infolgedessen planten die beteiligten Gemeinden um und strichen unter anderem eine der ursprünglich drei Anlagen. In der mündlichen Verhandlung bekräftigte die Richterin nun, dass die Kammer beim nachgebesserten Ergänzung- und Änderungsbescheid für jetzt zwei Windräder keine Mängel mehr sehe. „Das Thema Wasserrecht ist damit vom Tisch“, freute sich Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Höhenkirchner Forst, nach der sechsstündigen Sitzung. Ihm zufolge werden die gestoppten Bauarbeiten nun bald wieder anlaufen. Ziel sei es, die beiden Windräder im Herbst 2027 in Betrieb zu nehmen.
Ursprünglich hätte schon im Sommer 2025 Windstrom aus dem Höhenkirchner Forst fließen sollen – so hoffte die Betreibergesellschaft beim Spatenstich im Mai 2024. „Hier wird Geschichte geschrieben“, sagte damals Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der von einem „Modellprojekt für ganz Bayern“ sprach. Doch dann geriet das Vorhaben juristisch unter Beschuss – vom VLAB, der gegen etliche Windkraftprojekte vorgeht. Der Verein mit Sitz im Landkreis Tirschenreuth bezeichnet sich selbst als Naturschutzorganisation, ist aber auch ein Sammelbecken von Windkraftgegnern. Verschiedene Recherchen zeigten Verbindungen zu Lobbygruppen auf.
Auch gegen die drei zusätzlichen Windräder hat der Verein bereits Klage angekündigt
Im Falle der Klagen gegen die Anlagen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn war der Verein vor dem VGH zunächst erfolgreich, was die beteiligten Gemeinden „kalt erwischte“, wie Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) später einräumte. Infolgedessen änderte die Betreibergesellschaft ihre Planungen und strich das nördlichste Windrad, da sich dieses nahe einem höher priorisierten Wasserschutzgebiet befand. Überdies wurden die Zufahrt zu den Anlagen sowie der Verlauf der Kabeltrassen und der Lagerflächen für die Rotorblätter verändert.
Zugleich beschlossen die Kommunen, ihr Projekt auszuweiten – und zwar um drei zusätzliche Windräder im Osten der bisherigen Standorte. Durch diese Aufstockung sollte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert werden. Jene drei Anlagen hat das Landratsamt im Dezember genehmigt. Auch gegen diesen Bescheid hat der VLAB geklagt; einen Gerichtstermin gibt es noch nicht. Angesichts der jüngsten Verhandlung am VGH habe er jedoch keine Bedenken, dass man in diesem Verfahren ebenfalls erfolgreich sein werde, sagte Robert Sing.
Dennoch wird der Bau der drei weiteren Windräder – anders als geplant – nicht parallel zur Wiederaufnahme der Arbeiten im Forst anlaufen. Der Grund: Bei der jüngsten EEG-Ausschreibung hat das Projekt keinen Zuschlag erhalten. „Das ist schade, wir hätten das gerne zusammen gemacht“, sagte Robert Sing. Er verwies darauf, dass bei der Februar-Ausschreibung nur ein Projekt in Bayern erfolgreich war. Dies zeige, dass es grundlegende Änderungen im neuen EEG 2027 brauche, um die Windenergie in Süddeutschland zu ermöglichen.
Unabhängig von den drei Windrädern wolle man sich nun erst mal auf die beiden ursprünglichen Anlagen konzentrieren, sagte Bürgermeisterin Konwitschny kurz vor der Gerichtsverhandlung. „Deshalb ist es für uns so wichtig, was heute hier rauskommt.“ In der Folge arbeitete sich die Kammer minutiös durch die strittigen Punkte des nachgebesserten Bescheids. Im Zentrum standen dabei mögliche Gefährdungen des Grundwassers während der Bauphase für die Windräder. Dies ist insofern bedeutsam, als die Standorte in einem Schutzgebiet liegen, aus dem Tausende Haushalte im östlichen Landkreis München ihr Trinkwasser beziehen.
„Vor zwei Jahren haben wir gewonnen, heute eher nicht“, sagt ein Vertreter des Vereins
Die meisten davon liegen in Ottobrunn, weshalb die Gemeinde gegen die ursprüngliche Genehmigung der drei Windräder ebenfalls juristisch vorgegangen war. Infolge des ersten VGH-Urteils und des Baustopps nahm die Kommune ihre Klage dann jedoch zurück. Und gegen den Bescheid für die drei zusätzlichen Windräder sei die Gemeinde nicht vor Gericht gezogen, sagt Bettina Winklmann, kaufmännische Werkleiterin der Wasserversorgung Ottobrunn. Sie verfolgte die Gerichtsverhandlung an der Seite der VLAB-Vertreter und wies kurz vor Ende darauf hin, dass die Trinkwasser-Ersatzversorgung ihrer Gemeinde aufgrund des gesunkenen Grundwasserspiegels aktuell nicht mehr gewährleistet sei.
Doch dieses Argument konnte die Kammer in ihrer Einschätzung ebenso wenig umstimmen wie die Hinweise des VLAB, wonach der Höhenkirchner Forst im betreffenden Bereich besonders anfällig für Verschmutzungen und andere negative Einflüsse sei, die durch den Bau und Betrieb von Windrädern entstehen könnten. Vielmehr sah das Gericht – anders als vor zwei Jahren – keine Mängel bei den wasserrechtlichen Befreiungen im Ergänzungsbescheid. Allein hinsichtlich der darin festgelegten Ausgleichsleistungen für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die Windräder äußerte die Vorsitzende Richterin Bedenken. In diesem Randaspekt könnte die Klage also erfolgreich sein, was das Projekt jedoch nicht stoppen würde.
Und so konstatierte hinterher auch Thomas Schürmann, der als Regionalbeauftragter den VLAB in der Verhandlung vertrat: „Vor zwei Jahren haben wir gewonnen, heute haben wir eher nicht gewonnen.“ Ob sein Verein an der Klage gegen die zusätzlichen drei Windräder festhalten werde, ließ der Ottobrunner offen. „Darüber muss der Vorstand entscheiden.“



