Höhenkirchner Forst:Windkraft-Projekt verzögert sich um Monate

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Die Arbeiten sind mittlerweile eingestellt. Es wird einige Monate dauern, bis auf der Baustelle wieder Bagger im Einsatz sind. (Foto: Claus Schunk)

Während die beteiligten Gemeinden und die Betreibergesellschaft auf die Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs warten, ruhen die Arbeiten im Höhenkirchner Forst. Höhenkirchen-Siegertsbrunns Bürgermeisterin fürchtet, dass ein Jahr verloren worden ist.

Von Bernhard Lohr, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Übers Aufgeben redet niemand. Weder im Rathaus noch bei der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG, die die drei Windkraftanlagen errichten soll. Doch allen Beteiligten ist klar, dass das Gemeinschaftsprojekt der Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberprframmern durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mindestens um einige Monate zurückgeworfen worden ist. Höhenkirchen-Siegertsbrunns Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) erwartet nach Angaben ihres Rathauses sogar eine Verzögerung von einem halben bis zu einem ganzen Jahr. Planer Lorenz Schwarzenbach aus dem Ingenieurbüro von Robert Sing, der Geschäftsführer der Bürgerwind ist, weist auf die grundsätzlich aufwendigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren hin, um die es sich in dem Fall dreht. Solche Angelegenheiten „dauern länger“, sagt er. „Es wird nicht in zwei bis vier Wochen über die Bühne gehen.“

Dabei ist alles nicht mehr als ein Stochern im Nebel. Denn den Überlegungen, die man im Rathaus und in den Büros der Planer derzeit anstellt, fehlt die eigentliche Grundlage. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Begründung seines Urteils, das die Befürworter der Windkraft im Höhenkirchner Forst völlig auf dem falschen Fuß erwischt hat, bisher nicht zugestellt. Richter Robert Käß machte in der Verhandlung klar, dass es Wochen dauern könne, bis diese vorliege.

Erst dann können die zuständigen Fachleute im Münchner Landratsamt und alle anderen studieren, wo das Gericht genau Nachbesserungen fordert. Das Gericht monierte nach einer Klage des Vereins für Landespflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) den nicht ausreichend gewährleisteten Trinkwasserschutz und fehlerhafte Abwägungen bei der Festlegung der drei Windkraft-Standorte. Aufgehoben wurde die Genehmigung nicht. Sie kann im Umweltrecht durch ein sogenanntes „Ergänzungsverfahren“ geheilt werden.

Wie schnell das gelingt, hängt davon ab, für wie schwerwiegend das Gericht die Verfahrensfehler bei der Genehmigung erachtet und wo es überall Nachbesserungsbedarf sieht. Möglicherweise kann der eine oder andere Standort auch nicht gehalten werden. Das Gericht will Alternativen ernsthafter geprüft sehen. Laut Planer Lorenz Schwarzenbach wurde seit Mai im Wald gearbeitet. Man habe mit Bodenarbeiten begonnen und Radien von Zufahrten zur Baustelle vergrößert. Es sei nicht an allen drei Standorten gleichermaßen gearbeitet worden. Und Schwarzenbach ist auch überzeugt, dass die bisher geleisteten Arbeiten nicht umsonst waren: „Es wird auf jeden Fall weitergehen.“

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