Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Verkaufsoffener Sonntag

Die Anmeldefrist für die Teilnahme ist für alle, die einen Stand aufbauen wollen, schon Ende April abgelaufen. Jetzt hat der Gemeinderat in Höhenkirchen-Siegertsbrunn die offenbar als Formalie angesehene Ausnahmegenehmigung erteilt, dass am Sonntag, 30. Juni, in der Gemeinde beim Gewerbe-Sommer-Straßenfest auch die Geschäfte offen sein dürfen. Im Bereich der Rosenheimer Straße 1 bis 27 ist das für längstens fünf Stunden und bis 18 Uhr erlaubt. Die Sonderregelung verfügt, dass die Geschäfte außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes öffnen sollen.

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