EnergiewendeWas für Windräder im Wald gilt

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Drei Windräder sollen sich wie hier in bei Bad Berleburg in Nordrhein-Westfalen auch nächstes Jahr im Höhenkirchner Forst drehen - wenn sie nicht von einer Klage Ottobrunns ausgebremst werden.
Drei Windräder sollen sich wie hier in bei Bad Berleburg in Nordrhein-Westfalen auch nächstes Jahr im Höhenkirchner Forst drehen - wenn sie nicht von einer Klage Ottobrunns ausgebremst werden. Federico Gambarini/dpa

Die Klage von Ottobrunns Bürgermeister gegen Windräder im Höhenkirchner Forst hat die Debatte über den Standort neu entfacht. Die SZ erklärt, was bei der Genehmigung und dem Bau von Rotoren im Wald und in Wasserschutzgebieten beachtet werden muss.

Von Martin Mühlfenzl, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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Die Nutzung der Windenergie und vor allem der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern polarisieren in Bayern. Kritiker beklagen, dass für diese Form der erneuerbaren Energie viel Natur geopfert werde und große Flächen versiegelt würden. Auch die drei Windkraftanlagen, die im Höhenkirchner Forst entstehen und von kommenden Sommer an Strom für etwa 9000 Haushalt erzeugen sollen, haben Gegner – zumal die Rotoren in einem Wasserschutzgebiet entstehen.

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