Süddeutsche Zeitung

Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Nein zum Kiesabbau

Höhenkirchner protestieren in Gemeinderatssitzung

Von Patrick Stäbler, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Pläne für einen Kiesabbau am Muna-Gelände erregen in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn weiterhin die Gemüter. Auch bei der jüngsten Gemeinderatssitzung fanden sich vor allem wegen dieses Themas trotz der Corona-Pandemie etwa 25 Besucher ein, von denen einige sogar Plakate an die Besucherstände der Mehrzweckhalle gehängt hatten. "Die Bürger sagen Nein", stand darauf zu lesen. Und: "Sagt Nein! Ihr seid unsere Stimme."

Anders als in der vorangegangenen Gemeinderatssitzung, in der etliche Bürger deutliche Kritik an dem Vorhaben geäußert hatten, meldete sich diesmal keiner der Anwesenden zu Wort - wohl auch, weil es an diesem Abend nichts zu entscheiden gab, wie Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (SPD) eingangs erläuterte.

Vielmehr wollte die Rathauschefin darüber informieren, was sich in den vergangenen Wochen getan hat, seitdem der Gemeinderat im September die Pläne eines Abbruchunternehmers für einen Kiesabbau nahe des neuen Gewerbegebiets östlich der Hohenbrunner Straße einstimmig abgelehnt hatte. Als Begründung führte das Gremium damals die unzureichende Erschließung des Areals an - wohl wissend, dass damit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Diese Einschätzung hat mittlerweile auch eine Anwaltskanzlei bekräftigt, die die Gemeinde laut Rathauschefin Konwitschny zwischenzeitlich als Beraterin hinzugezogen hat. Demnach könne "der Mangel der Erschließung vom Antragsteller voraussichtlich geheilt werden". Zudem seien "keine rechtlichen Gesichtspunkte ersichtlich, die der Genehmigung des beantragten Vorhabens grundsätzlich entgegenstehen würden", zitierte die Rathauschefin aus dem Schreiben der Kanzlei.

Den Anwälten zufolge kann die Gemeinde auf drei Wegen versuchen, das Projekt zu stoppen oder zu steuern. Erstens, indem sie einen Bebauungsplan für das betreffende Areal aufstellt. Der Nachteil daran sei aber, so die Kanzlei, dass außerhalb von dessen Geltungsbereich der Kiesabbau zulässig bliebe. Eine zweite Möglichkeit wäre ein sogenannter Teilflächennutzungsplan, in dem die Gemeinde bestimmte Flächen im Ort für den Kiesabbau ausweist. Die übrigen Grundstücke wären damit zwar tabu, jedoch könne man nicht das komplette Gemeindegebiet ausschließen, so die Anwälte. Bedeutet: Der Gemeinderat müsste sich Gedanken machen, wo Kiesabbau im Ort tatsächlich zulässig ist - was wiederum das Interesse anderer Firmen wecken könnte. Ein dritter Weg wären schließlich direkte Verhandlungen mit dem Antragsteller und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags, in dem sich dieser - im Gegenzug für eine Abbaugenehmigung - zu bestimmten Konditionen verpflichtet, etwa den Lärmschutz, die vereinbarten Betriebszeiten oder die auch Verkehrsführung einzuhalten, sagte Konwitschny.

Die Rathauschefin plädierte dafür, die verschiedenen Optionen sorgfältig zu untersuchen und dabei auch nicht in Hektik zu verfallen. Schließlich gebe es keinen Zeitdruck, da der Genehmigungsantrag derzeit zur Prüfung beim Landratsamt liege, machte die Bürgermeisterin deutlich. "Und das wird auch noch ein bisschen dauern", sagte Konwitschny. Dagegen warnte Otto Bußjäger (Unabhängige Bürger): "Alle Zeit der Welt haben wir nicht." Er sprach sich für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans aus. Für diesen hätte die Gemeinde bis zu zwei Jahre Zeit, was ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Antragsteller verbessern würde, sagte Bußjäger, da dieser das Projekt zügig angehen will. Hierauf entgegnete Mindy Konwitschny: "Wir werden die Weichen rechtzeitig stellen - und zwar bevor die Prüfung vom Landratsamt final abgeschlossen ist." Abschließend bekräftigte die Bürgermeisterin noch einmal: "Es ist die Intention der Gemeinde, dass hier kein Kiesabbau stattfindet."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5101192
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.11.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.