Der Tod wird teurer in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. So steigen die Kosten für Bestattungen auf den örtlichen Friedhöfen infolge eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses um etwa 30 Prozent. Nach der neuen Gebührensatzung liegen die Kosten für eine Einzelgrabstätte von Oktober dieses Jahres an bei 95 statt bislang 73 Euro pro Jahr. Urnennischen schlagen dann nicht mehr mit 147, sondern mit 181 Euro zu Buche. Und auch die jährlichen Gebühren für anonyme Urnengräber und Wahlgrabstätten werden von 44 auf 56 beziehungsweise von 332 auf 427 Euro angehoben. Hintergrund der Preissteigerungen ist laut dem Rathaus die Verpflichtung, wonach Kommunen im Friedhofsbetrieb kostendeckend arbeiten müssen. Die hierfür erforderlichen Gebühren habe eine Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands ergeben.
Neben den Kostensteigerungen beschloss der Gemeinderat auch mehrere Neuerungen auf dem Waldfriedhof. So soll auf dessen Erweiterungsteil ein Gräberfeld für sogenannte Sternenkinder entstehen. Gemeint sind damit tot geborene Babys mit einem Gewicht bis 500 Gramm, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen. Den betroffenen Eltern soll trotzdem eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder zu begraben.
Überdies sprach sich der Gemeinderat für die Ausweisung von Flächen auf dem Waldfriedhof für Urnenwiesengräber sowie für muslimische Bestattungen aus. Letztere erfordern unter anderem, dass der Leichnam nur von einem Leinentuch umhüllt wird; zudem müssen die Füße des Verstorbenen nach Mekka zeigen. Voraussetzung für ein muslimisches Gräberfeld ist freilich, dass die Bodenbeschaffenheit im Erweiterungsteil des Friedhofs dafür geeignet ist. Um dies zu gewährleisten, wird die Gemeinde ein Gutachten in Auftrag geben.

