Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Gewerbegebiet kann entstehen

Verwaltungsgerichtshof lehnt Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative "Am Hart" ab

Die Erklärung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist kurz gehalten. Man habe "den Normenkontrollantrag gegen den bebauungsplan Siegertsbrunn Nr. 33 mit Urteil vom 15. März 2017 abgelehnt", heißt es in der Mitteilung von Gerichtssprecher Klaus Löffelbein. Gründe für die Entscheidung werden erst "in den nächsten Wochen" bekanntgegeben.

Damit endet ein Streit, der die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn mehr als zehn Jahre lang in Atem gehalten hat. In der Nähe der Siedlung Am Hart ist ein vier Hektar großes Gewerbegebiet vorgesehene, doch schon 2008 formierte sich Widerstand: Anwohner gründeten eine Bürgerinitiative, fanden jedoch nach eigener Aussage wenig Gehör bei Bürgermeisterin Ursula Mayer (CSU). Deshalb wandte sich die mittlerweile auf 60 Unterstützer angewachsene Interessengruppe ans Verwaltungsgericht. Die Vorwürfe der Bürger: Man hätte sich nicht ausreichend mit alternativen Standorten beschäftigt, zudem sei die zu erwartende Lärmbelästigung über der Grenze zur Gesundheitsgefährdung. Allerdings ist für Gewerbegebiete, die wie jenes in Siegertsbrunn im Bereich von Zugverkehr liegen, eine größere Toleranz zugelassen: Hier darf es um fünf Dezibel lauter werden. Gut möglich, dass diese Regelung für die Juristen den Ausschlag gegeben hat. Offenbar fordert der Verwaltungsgerichtshof auch keinerlei Nachbesserungen am Bebauungsplan.

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