Der tödliche Unfall im Februar an einem Bahnübergang in Höhenkirchen-Siegertsbrunn hat nun Folgen: Wie die Gemeindeverwaltung bekanntgibt, ist die Gleisquerung in der Faistenhaarer Straße künftig nur noch für den nicht motorisierten Verkehr erlaubt. Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge müssen einen Umweg fahren. Fußgänger und Radler sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr dürfen weiterhin passieren.
Bei dem Unfall am 12. Februar war das Auto einer 53-Jährigen beim Überqueren der Gleise von einer S-Bahn erfasst und durch die Wucht des Aufpralls zerquetscht worden. Für die Fahrerin kam jede Hilfe zu spät, sie starb noch an der Unfallstelle – und sie war nicht die Erste. Die Frau war das dritte Todesopfer bei Unfällen an dem unbeschrankten Übergang, außerdem wurden mehrere Personen schwer verletzt.
Zusammen mit Vertretern der Deutschen Bahn, des Landratsamts und der Polizei habe man nach dem Unfall die Situation bei einem Ortstermin geprüft, teilt die Verwaltung weiter mit. Dabei hätten sich zwei Optionen ergeben: Entweder eine Komplettsperrung des Übergangs mit Leitplanken oder eben die nun eingerichtete Teilsperrung für motorisierte Fahrzeuge.
In seiner März-Sitzung entschied sich der Gemeinderat für die weniger drastische Variante, auch weil sie Ausnahmen für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie die Feuerwehr ermögliche, heißt es aus dem Rathaus. Ein wichtiges Ziel der neuen Verkehrsregelung sei außerdem, dass Ortsunkundige künftig nicht mehr per Navigationssystem über den Bahnübergang geleitet werden.
Mittlerweile wurden entsprechende Verbotsschilder aufgestellt. Damit ist die Faistenhaarer Straße zwischen dem Ortsausgang Siegertsbrunn hinter dem Siedlerheim und der Einmündung in die Umgehungsstraße ST2078 für Kraftfahrzeuge gesperrt, eine Schranke oder einen Poller, die eine – nunmehr illegale – Durchfahrt verhindern würden, gibt es indes nicht.


