Auch wenn es noch dauert, bis wirklich Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser umgesetzt werden, ist die Gemeinde Neubiberg am Hachinger Bach dem Ziel ein Stück näher gekommen: Die Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets soll ebenso europaweit ausgeschrieben werden wie ein integrales Hochwasserschutzkonzept. Das hat der Neubiberger Planungsausschuss als Empfehlung an den Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Die Kommune hatte 2023 die Federführung beim Hochwasserschutz am Hachinger Bach von der Stadt München übernommen. Seit vorigem Jahr sind wieder alle Anrainergemeinden an dem Gewässer, also neben Neubiberg auch Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching und die Stadt München, mit im Boot. Sie alle haben zwei Zweckvereinbarungen unterschrieben. Schon seit Jahren versuchen sie eine gemeinsame Lösung für den Hochwasserschutz zu finden, aber immer wieder war eine Kommune ausgeschert.
Weil die Berechnungen des Überschwemmungsgebiets laut Neubibergs Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, muss das Gebiet neu berechnet werden. Das sei relevant, um eine entsprechende Förderung zu erhalten. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für den 29. Juli geplant. Die Gemeinde geht davon aus, Ende Oktober einem Ingenieurbüro den Zuschlag geben zu können. Zunächst erfolgt die erneute Berechnung des Überschwemmungsgebiets. Auf dieser Grundlage entsteht dann das integrale Hochwasserschutzkonzept: „im Schulterschluss“ mit den anderen Gemeinden, wie Pardeller sagt.
Neubiberg will zusätzlich auf seinem Gemeindegebiet den Hachinger Bach renaturieren und erlebbar machen. Nach Auskunft der Verwaltung ergibt sich dadurch ein positiver Effekt auf den Hochwasserschutz. Werde der Bach in einen möglichst naturnahen Zustand versetzt, reduziere sich dadurch dessen Abflussgeschwindigkeit und der Wasserrückhalt erhöhe sich. Es soll ein entsprechender planerischer Wettbewerb vorbereitet werden. Um einen möglichst großen Spielraum beim Umgestalten des Bachs zu gewährleisten, müsse die Vorplanung der Renaturierung laut der Auskunft der Verwaltung mit der Bearbeitung des Hochwasserschutzkonzepts verknüpft sein.
Wenn das Konzept am Ende vorliegt, müssen die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen darüber beraten, ob sie die Empfehlungen gemeinsam umsetzen wollen. Die entsprechende Zweckvereinbarung beinhaltet nur die Absichtserklärung, dies zu tun.

