Hochbrück:Zebu-Halterin muss für beschlagnahmte Herde zahlen

Hochbrück: Die Zebu-Herde in Hochbrück wurde nach Auffassung des Landratsamtes nicht artgerecht gehalten.

Die Zebu-Herde in Hochbrück wurde nach Auffassung des Landratsamtes nicht artgerecht gehalten.

(Foto: privat)

Das Landratsamt fordert 18 600 Euro für die Unterbringung der Tiere und bekommt vor Gericht Recht.

Von Andreas Salch, München/Garching

Es ist der vorläufig letzte Akt in dem langen Drama um die Zebu-Rinder aus Hochbrück: Bereits vor sechs Jahren entschied das Verwaltungsgericht München, dass eine Rentnerin ihre aus 115 Zebus bestehende Herde auf einer Weide in dem Garchinger Stadtteil nicht mehr halten darf. Und nun hat dasselbe Gericht an diesem Mittwoch in einem Urteil festgestellt, dass die Frau auch für die Kosten aufkommen muss, die dem Landratsamt für die Unterbringung der Tiere nach der Beschlagnahmung der Herde entstanden sind.

Nachdem die Halterin ihre Herde hatte abgeben müssen, wurden die Tiere von Dezember 2017 bis Januar 2018 im Auftrag des Landratsamtes versorgt. Die Mehrzahl der Zebus wurde letztlich für 10 000 Euro an neuen Halter verkauft. Die übrigen Rinder wurden geschlachtet. Kosten: rund 4800 Euro. Die Erlöse in Höhe von insgesamt rund 15 000 Euro gingen an die Rentnerin. Allerdings bezahlte das Landratsamt für die einmonatige Unterbringung der Zebu-Rinder sowie für Futter und ärztliche Versorgung rund 31 600 Euro. Somit bleiben noch zirka 16 800 Euro, die die Frau dem Landratsamt schuldig ist.

Eine offene Rechnung von 8000 Euro zahlt die Klägerin in 20-Euro-Raten ab

Obwohl diese den Zahlungsbescheid angefochten und Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben hatte, erschienen sie und ihr Anwalt nicht zu der Verhandlung am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Dementsprechend war der Termin vor der 23. Kammer schnell erledigt. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff stellte fest, dass die Klägerin zum 1. November dieses Jahres "wirksam geladen" worden, aber nicht erschienen sei. Die Vertreterin des Landratsamtes München berichtete, dass die Rentnerin der Behörde zudem noch 8000 Euro für den Bau eines Zeltes zur Unterbringung ihrer Zebu-Rinder schuldig sei. Den Betrag zahle die Klägerin in monatlichen Raten in Höhe von 20 Euro. Die noch zu zahlenden rund 16 800 Euro werde man ihr nicht erlassen, stellte die Behördenvertreterin klar. Infrage komme allenfalls eine Stundung. Ob die Rentnerin in der Lage sein wird, den noch offenen Betrag zu zahlen, ist unklar. Womöglich werde der Steuerzahler dafür aufkommen müssen, argwöhnte Richter Wolff.

Begonnen hatte die Auseinandersetzung zwischen dem Landratsamt und der Frau 2006. Die Rentnerin musste für ihre Zebus nach einem verlorenen Erbstreit ein neues Quartier suchen. Ende 2017 fand sie in der Nähe der Schießanlage Garching-Hochbrück eine Weide. Doch es dauerte nicht lange und das Landratsamt teilte ihr mit, dass die Weide viel zu klein sei. Da die Tiere, die eigentlich in subtropischem Klima leben, keinerlei Möglichkeit hätten sich unterzustellen, sei die Fläche ungeeignet. Da die Halterin der Forderung zur Errichtung von Unterständen nicht rechtzeitig nachkam, ließ das Veterinäramt im Januar 2016 durch das Technische Hilfswerk Zelte zum Schutz der Tiere errichten. Laut Unterlagen des Veterinäramtes befand sich seinerzeit auf der Weide eine geschlossene Schneedecke. Ob die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht an diesem Mittwoch wirklich der "allerletzte Akt" einer Serie von Verhandlungen in dieser Sache war, wie Richter Wolff sagte, wird sich herausstellen. Die Rentnerin kann nämlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusEnergiekrise
:"Es gibt Fälle, wo man Kunden eventuell abschalten muss"

Bisher konnten die Gemeindewerke Haar ihre Preise für Gas und Strom stabil halten, doch zum Jahreswechsel müssen auch sie erhöhen. Ein Gespräch mit dem scheidenden Chef und seinem Nachfolger über die aktuellen Herausforderungen und den Wert kommunaler Versorger.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: