Süddeutsche Zeitung

Psychiatrie-Geschichte:Das "E" bedeutete das Todesurteil

Während des Zweiten Weltkriegs geriet ein Junge aus Grafing bei München in die Hand skrupelloser NS-Ärzte. Verzweifelt versuchten seine Eltern, den Sechsjährigen zu retten - vergebens. Geschichte eines Kindsmordes vor 75 Jahren.

Von Thorsten Rienth

Lorenz D. ist sechs Jahre alt und will helfen. Seine Mutter, Maria D., hatte gerade für die kleine Schwester Maria Theresia Badewasser eingelassen. Weil es an der Türe klingelt und die Mutter kurz weg ist, nimmt Lorenz die Einjährige auf den Arm - und hievt sie in die Badewanne. Die Tragödie an diesem 31. August 1943: Das Wasser ist noch nicht abgemischt, sondern kochend heiß. Am nächsten Tag stirbt das Mädchen an seinen Verbrühungen. Eineinhalb Jahre später ist auch Lorenz tot. "Exitus unter hohem Fieber", schreiben die Ärzte der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar in die Krankenakte des Buben.

Doch das soll nur Spuren verwischen. Auf dem Deckblatt der Akte ist ein "E" gestempelt. Die Abkürzung steht für Behandlungsermächtigung des "Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erforschung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden". Der formelhafte Wortlaut lautet: "Hiermit ermächtige ich Sie, den seit einiger Zeit bei Ihnen befindlichen Lorenz D. in Reichsausschuss-Behandlung zu nehmen. Ich bitte, mich zu gegebener Zeit kurz über das Ergebnis der Behandlung zu unterrichten."

Das Ergebnis, Lorenz' Tod, ist damit vorbestimmt. Die Formulierung ist nur die euphemistische Umschreibung einer Praxis, die später als "Euthanasie" in den Geschichtsbüchern stehen wird. Die Geschichte des Buben aus Grafing im Landkreis Ebersberg ist deshalb so gut dokumentiert, weil Stadt- und Kreisarchivar Bernhard Schäfer über Jahre akribisch Archive, Korrespondenzen, Akten, Berichte und Meldeunterlagen ausgewertet hat.

Von der wahren Absicht der Rassenhygieniker hat Lorenz' Mutter keine Ahnung. Sie ist eine einfache Frau. Oder, wie das Ebersberger Gesundheitsamt im Mai 1943 notiert: "Geistig minderwertig, aber nicht angeboren schwachsinnig." Bei ihrem Sohn Lorenz kommt der damalige Leiter des Amts, Dr. Ernst Müller, zu einem anderen Schluss: "Angeborener Schwachsinn mittleren Grades. (...) Nicht schulbildungsfähig."

Lorenz' Mutter kämpft - und wird ignoriert

In die "Heil- und Pflegeanstalt" Eglfing-Haar kommt der Junge auf Anordnung des Bezirksfürsorgeverbands Ebersberg sowie der damaligen Grafinger Polizei. Im Oktober 1943 schreiben die Ärzte in seine Patientenakte: "Hat primitives Sprachverständnis. (...) Kein Begriffsvermögen, kein Formensinn. (...) Ruhig, stumpf. Nicht mehr im Kindergarten, da nichts zu fördern." Ein paar Tage später verschärft ein "Facharzt für Nerven- und Geisteskranke" die bislang geltende Diagnose aus dem Mai: Lorenz D. leide an "angeborenem Schwachsinn stärkeren Grades".

Mutter Maria D. macht, was Mütter machen, wenn ihnen Kinder weggenommen werden. Sie kämpft. Beim Ebersberger Gesundheitsamt bittet sie um die Entlassung ihres Sohnes nach Hause. Ihre Anfragen werden größtenteils ignoriert. "Bitte Herr Doktor, erfüllen Sie mir doch einmal meine Bitte und geben Sie mir Bescheid auf mein Schreiben", fleht die Mutter. Auch ein benachbartes Ehepaar wird mit dem Anliegen in Ebersberg vorstellig.

Immerhin fragt das Amt in Eglfing-Haar nach einer Einschätzung. Die Anstaltsleitung schreibt, dass Maria D. "keineswegs geeignet" sei, ihren Sohn angemessen zu beaufsichtigen. Der Vorschlag, den Jungen bei seiner Großmutter in Haag unterzubringen, wird weitgehend ignoriert. Dann folgt eine Warnung. Erhielte Maria D. eine Besuchserlaubnis, drohe die gewaltsame Entführung des Buben.

Als später auch noch Verwandte der Familie in Haar intervenieren antwortet ein "Facharzt für Nerven- und Geisteskranke" barsch: "Zu ihrem Schreiben teilen wir mit, dass es sich bei dem Kinde praktisch um einen Idioten handelt. (...) Wir müssen daher eine Entlassung ablehnen."

Im November 1943 klassifiziert die Anstalt den Jungen als "erbkrank". Wenn es so etwas wie einen Schlüssel gibt, der Lorenz D. in die Tötungsmaschinerie der Nazis einsperrt, dann ist es dieses Wort.

Im Mai beginnt die tödliche "Behandlung"

Auch Lorenz' Vater eskaliert die Angelegenheit, sogar hoch bis zum Landesfürsorgeverband Oberbayern. Anders als Frau, Nachbarn und Verwandtschaft scheinen die Rassenhygieniker zumindest ihn für voll zu nehmen - und halten ihn für eine Bedrohung: Die Haarer Ärzte bitten das Ebersberger Gesundheitsamt, Lorenz D. wegen Gemeingefährlichkeit nach Artikel 80/II Polizeistrafgesetzbuch einzuweisen. Oder einfach den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Gegen den Willen des Vaters - "keine gerichtliche Handhabe" - den Jungen in der Anstalt zu behalten.

Im Mai 1944 entscheidet sich das Ebersberger Gesundheitsamt für die Variante mit dem Polizeistrafgesetzbuch. Wenig später stempelt die "Heil- und Pflegeanstalt" das "E" auf Lorenz' Krankenakte. Daraufhin beginnt die tödliche "Behandlung" des Jungen. Verschleiernd schreiben die Ärzte im Januar 1945 in die Krankenakte: "Keinerlei Fortschritte mehr. Seit einigen Tagen Husten, Temperaturen, bronchitische Geräusche über beide Lungen, vereinzelt bronchiales Atmen." Schäfer zufolge ein deutlicher Hinweis, dass dem Jungen eine Überdosis des Epilepsie-Medikaments Luminal verabreicht worden war.

Am 1. Februar notiert Eglfing-Haar den "Exitus unter hohem Fieber". Dann geht ein Telegramm mit der Todesnachricht an die Eltern in Grafing.

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Quelle:
SZ vom 17.01.2020/infu
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