Auf die Wahl zum Stadtrat in Haar könnte ein juristisches Nachspiel folgen. Es droht eine Anfechtung und dann könnte es notwendig werden, dass die Haarer noch einmal zur Wahlurne müssen. Stein des Anstoßes ist die Zulassung der Unabhängigen Bürger Haar zur Wahl. Zwar hat der Wahlausschuss nach Kritik am Verfahren zur Aufstellung der Liste in einer eigens einberufenen zweiten Sitzung die Liste zur Wahl akzeptiert. Doch die Zweifel wurden nicht sämtlich ausgeräumt. Der erfahrene Anwalt, Notar und Stadtrat Peter Paul Gantzer (SPD), der im Wahlausschuss als einziger gegen die Zulassung stimmte, sagt: „Es wird eine Wahl geben, bei der wir davon ausgehen müssen, dass sie angefochten wird.“
Die Unabhängigen Bürger Haar plakatieren schon fleißig in der Stadt. Die Liste tritt erstmals zur Wahl an und die Wahlkämpfer sind offenbar motiviert. Sie haben mit 267 Unterschriften locker die Hürde von 190 Wahlberechtigten genommen, die im Rathaus persönlich vorsprechen mussten. Doch womöglich haben sie eine zweite Voraussetzung für eine sichere Teilnahme an der Wahl nicht erfüllt. Denn die Aufstellungsversammlung für die 13 Stadtratskandidaten verlief nicht ganz unfallfrei, und womöglich gab es so große Mängel, dass die nicht repariert werden können.
Solche Aufstellungsversammlungen unterliegen strengen Verfahrensvorschriften. Ein Protokoll ist selbstverständlich zu führen. Es gibt Anwesenheitslisten und eine schriftlich dokumentierte Abstimmung über die Listenbesetzung. Und da ist aus Sicht von Stadtrat Peter Paul Gantzer bei den Unabhängigen gehörig was schiefgelaufen. Demnach wurden die Anwesenden in mehreren Listen aufgeführt. Die 13 Mitglieder und Kandidaten seien auf einer Liste gelandet, und dort wiederum in zwei Spalten getrennt, so moniert Gantzer. Nur die vier in der einen Spalte hätten Kreuze gemacht und abgestimmt, die neun anderen nicht, und das ohne Erklärung oder Begründung.
Wegen dieser Unstimmigkeit ließ der Wahlausschuss in seiner ersten Sitzung die Zulassung der Unabhängigen offen, in einer zweiten Sitzung winkte das fünfköpfige Gremium unter Vorsitz von Wahlleiterin Claudia Bitzer die Liste gegen das Votum von Stadtrat Gantzer durch. Rathaus-Sprecherin Sabina Brosch erklärt, die Verwaltung habe „keinen Grund“ gesehen, die Zulassung zu versagen. „Die Entscheidung des Wahlausschusses wurde nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und hat somit rechtliche Gültigkeit.“

Nadine und Martin Metzger von den Unabhängigen Bürgern Haar erklären, „das Verfahren zur Aufstellung bei Wahlen ist bekanntermaßen ein komplexes Verfahren“. Als unabhängige neue Bürgergemeinschaft seien sie froh, „alles richtig gemacht zu haben, und dies von der Verwaltung auch bestätigt bekommen zu haben“. Der Wahlausschuss habe sie zur Stadtratswahl zugelassen.
Das mag zunächst so sein. Aber die Entscheidung ist nicht über rechtliche Zweifel erhaben. Haar hat auch darauf verzichtet, zur Sicherheit noch eine Schleife zu drehen und das Verfahren bei der Aufstellung der Unabhängigen-Liste von unabhängiger fachkundiger Seite prüfen zu lassen. An der Regierung von Oberbayern ist ein Beschwerdeausschuss angesiedelt, der am Montag, 2. Februar, auch über strittige Listen quer durchs Land zu befinden hatte. An diesen Ausschuss können sich Vertreter von Parteien und Liste wenden, um bei Nichtzulassung Einspruch einzulegen. Der Sprecher der Regierung, Wolfgang Rupp, erklärt, der Fall Haar liege dem Ausschuss nicht vor. „Die Regierung von Oberbayern war mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt bislang nicht befasst.“
Der Wahlausschuss hat die Liste akzeptiert. Damit ist die Angelegenheit womöglich aber nicht ausgestanden. Denn Regierungssprecher Rupp erklärt, dass der Gesetzgeber nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz jeder im Wahlkreis wahlberechtigten Person die Möglichkeit eröffne, innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses wegen der Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften die Wahl anzufechten. Das könnte in Haar drohen. Stadtrat Peter Paul Gantzer räumt einer Anfechtung Chancen ein. Er hätte sich eine Nichtzulassung und Prüfung durch den Beschwerdeausschuss gewünscht. Dort säßen Profis, die hätten das wasserdicht geklärt.
AfD-Bürgermeisterkandidat spricht von „Theater“
Brisanz erhält die Angelegenheit durch den AfD-Bürgermeisterkandidaten Christoph Rätscher, der als Zuhörer beide Sitzungen des Wahlausschusses besucht hat und in den Sozialen Medien Stimmung macht. Er spricht von einem „Theater“, bei dem eine Liste bevorzugt behandelt worden sei, die er als „Altparteien neu lackiert“ bezeichnet. Nadine und Martin Metzger hatten im September 2024 wegen Unstimmigkeiten mit der SPD die Fraktion verlassen und die Unabhängigen gegründet.
Nun erklärt Rätscher, er gehe für die AfD davon aus, dass „vergleichbare formelle Mängel bei uns zwingend zur Nichtzulassung geführt hätten“. Auf eine SZ-Anfrage, ob er plane, die Wahl in Haar nach dem 8. März anzufechten, erklärt Rätscher, „ob und in welcher Form nach der Wahl rechtliche Schritte in Betracht kommen, hängt – wie im Wahlrecht üblich – vom Wahlergebnis und der Frage der Mandatsrelevanz ab.“ Eine abschließende Bewertung sei erst nach der Wahl möglich.

