Haar:Grabgebühren steigen erneut

Haar reagiert auf anhaltendes Defizit bei den Friedhöfen

Seit Jahresbeginn gilt in Haar eine neue Satzung für die Grabgebühren, wodurch für die überwiegende Zahl der Grabstätten die Kosten um 13 Prozent steigen. So sind jetzt für ein Einzelgrab am Waldfriedhof 57,30 Euro fällig, statt 50,60 Euro bisher. Am Friedhof an der Gronsdorfer Straße steigt die Gebühr fürs Einzelgrab von 70,90 Euro auf 80,20 Euro. Weitere Anpassungen der Grabgebühren sind für die Jahre 2020 und 2021 bereits beschlossen. Dann soll es allerdings nur um jeweils drei Prozent nach oben gehen. Den Hintergrund für die vom Gemeinderat noch vor Jahresende beschlossene Steigerung bilden die bei den Friedhöfen anfallenden Defizite.

Das liegt zum einen daran, dass die Zahl der Todesfälle gesunken ist. Außerdem erläuterte Bürgermeisterin Gabriele Müller (SPD) jüngst, dass Angehörige die Gräber mittlerweile früher wieder auflassen würden. Beides dürfte auch dazu geführt haben, dass die vor gar nicht langer Zeit angestellte Kalkulation der Gemeinde, was den erwünschten Deckungsgrad durch Grabgebühren angeht, nie erreicht wurde. 2015 nahm man sich vor, 60 Prozent der Kosten durch Gebühren zu decken, und hob die Gebühren auch schon an. 2018 lag der Deckungsgrad etwa bei 47 Prozent.

Doch die Gemeinderäte wollten die Gebühren jetzt auch nicht über Gebühr steigen lassen und versuchten, Härten zu vermeiden. So hat man in der beschlossenen Neuregelung die Gebühr für Kindergräber bewusst nur moderat von 10,60 Euro auf 14 Euro angehoben. Einzelgräber mit Streifenfundamenten bleiben unverändert bei 89,90 Euro, ebenso wie Nischengräber im Friedhof an der Gronsdorfer Straße bei 141,60 Euro.

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