Süddeutsche Zeitung

Haar:Das Recht auf Einsicht

Haar gibt sich nach einer zähen Gebührendebatte eine Informationsfreiheitssatzung

Von Bernhard Lohr, Haar

Oft kommt es angeblich nicht vor, dass sich ein Bürger ins Rathaus begibt und einer Sache richtig auf den Grund gehen will. Dass er sich Akten vorlegen lässt und tief einarbeitet in eine Materie, weil er meint, da könnte irgendwo was schief laufen. In Haar hat sich gerade jemand in ein Thema verbissen. Der Kiesabbau bietet seit Jahren Anlass für Diskussionen und Ärger bei Anwohnern, die sich durch Lkw-Transporte belästigt fühlen. Andere sehen das Kieswerk als Arbeitgeber und der Kieswerkbetreiber drängt angesichts der boomenden Baubranche in der Region darauf, weitermachen zu können mit seinem lukrativen Geschäft.

Dass sich dieser Tage ein Haarer Bürger im Rathaus Akten vorlegen lässt, hat kürzlich Bürgermeisterin Gabriele Müller (SPD) im Gemeinderat publik gemacht. Sie brachte damit zum einen zum Ausdruck, dass in der Gemeinde auch ohne einem formal geregelten Zugang zu Akten Bürger Einblick in Verwaltungsvorgänge bekommen. Was sie aber vor allem deutlich machen wollte, war die Tatsache, dass das Ganze für die Mitarbeiter im Rathaus auch mit Aufwand verbunden sein kann. Mehrere Abteilungen im Haus seien mit den Anfragen des Bürgers befasst und es sei auch ein Termin anberaumt, bei dem sie sich als Bürgermeisterin mit Vertretern mehrerer Abteilungen mit dem Wissbegierigen zusammensetzen würden.

Die Frage, wie die Bürgerbeteiligung in Haar gestärkt werden kann, beschäftigt die Gemeinde wie kaum eine andere. Unter dem früheren Bürgermeister Helmut Dworzak (SPD) galt die vom Chef ausgegebene Maxime, das Rathaus habe als transparente Einrichtung den Bürgern stets für Anliegen offen zu stehen. Regelungen gab es da wenige, über Jahre etablierte sich ein recht ungezwungener Umgang miteinander. Das zeigte sich unter anderem in den Bürgerversammlungen, wo Dworzak vorgetragene Anliegen ohne Abstimmungen in die Rathausgremien einspeiste.

Doch wie kann Bürgerbeteiligung in der Nach-Dworzak-Ära funktionieren? Die Grünen verkündeten im Wahlkampf, sie würden neue Impulse setzen. Viel konkreter wurde man bisher nicht. Stattdessen stellte der Vorsitzende der FWG, Ralf Schmoigl, vor Monaten in der Bürgerversammlung den ersten formalen Bürgerantrag seit Jahren und forderte, Haar solle sich eine Informationsfreiheitssatzung geben. Die Bürger sollten nicht nur aus guter Gewohnheit oder als Zeichen des guten Willens Akteneinsicht bekommen. Sie sollten ein Recht darauf erhalten. Die Ansicht, dass dies trotz jahrelanger Übung in Sachen Transparenz sinnvoll sein könnte, hat sich mittlerweile im Gemeinderat in allen Fraktionen durchgesetzt. Gestritten wurde zuletzt allerdings trotzdem. Und zwar bemängelte die CSU, dass es Bürger abschrecke, wenn man für die Herausgabe von Informationen Gebühren verlange.

An diesem Punkt arbeiteten sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Kontrahenten noch mal ab. Wobei die SPD der CSU indirekt vorhielt, populistisch zu agieren, nur um der Rathausverwaltung eins auszuwischen; von wegen: Die Heimlichtuer wollten nichts herausgeben. Die Fronten klärte auch nicht ein Papier der Rechtsaufsicht im Landratsamt, bei der man angefragt hatte, ob der mitunter sehr aufwendige Service einer Akteneinsicht überhaupt gebührenfrei gewährt werden dürfe. Die Aufsicht verwies auf den möglicherweise großen Aufwand - stellte die Entscheidung aber in das Ermessen des Gemeinderats.

SPD und CSU - jeder sah seine Haltung bestätigt. FWG und Grüne freilich schlossen sich der SPD an, weil sie die Höhe der Gebühren als vertretbar einschätzten. Die meisten Auskünfte werden ohnehin gebührenfrei bleiben. Maximal werden 100 Euro fällig. Antonius van Lier (FWG) fand, dass damit keine Hürden aufgemacht würden, und im Gegenzug der Wert der Leistung Würdigung erfahre, die die Verwaltung erbringe. Mike Seckinger (Grüne) fand, er könne "guten Gewissens" zustimmen. Die Informationsfreiheitssatzung wurde einstimmig angenommen, die dazu gehörende Kostensatzung ebenfalls, gegen die Stimmen der CSU.

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Quelle:
SZ vom 12.10.2015
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