Dass Kinder nach der Schule eine Betreuung besuchen und nicht zum Mittagessen nach Hause gehen, ist längst Normalität. Oft arbeiten beide Elternteile. Vor allem Grundschulkinder besuchen häufig den Hort oder eine Mittagsbetreuung, weil die Eltern berufstätig sind. Vom kommenden Schuljahr an gilt für Grundschulkinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Kommunen, Schulen und die Träger der Jugendhilfe haben sich in den vergangenen Jahren intensiv auf die neue Aufgabe vorbereitet. Eine Umfrage unter den Gemeinden im Landkreis und der Region München zeigt: Vielerorts sehen sie sich dafür gut gerüstet. Doch noch gibt es offene Fragen – etwa bei der Finanzierung und Förderung.
BildungBereit für den Ganztag
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Vom kommenden Schuljahr an haben Grundschüler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Es geht los mit den Erstklässlern, jedes Schuljahr kommt eine weitere Jahrgangsstufe hinzu.
Bahho Kara; Feuerwehr München/ImagoMit dem neuen Schuljahr besteht für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. Die Gemeinden rund um München blicken dem gelassen entgegen. Sie haben Angebote ausgebaut, Lösungen für die Ferien gefunden und neue Räume geschaffen. Ein Überblick.
Von Daniela Bode
