Grünwald/Wolfratshausen:Sperrung trifft die Falschen

Kajaks in einem Bootshaus an der Isar in München, 2015

Die Kajakfahrer fürchten, dass sie ihre Sportgeräte künftig im Sommer im Bootshaus lassen müssen.

(Foto: Stephan Rumpf)

Der Deutsche Touring-Kajak-Club kritisiert den Entwurf der Verordnung zur Isar-Nutzung. Dieser bestrafe naturverträglich agierende Sportler

Von Petra Schneider, Grünwald/Wolfratshausen

Im Sommer tummeln sich Schlauchbootpaddler, Raftinganbieter und Kanuten auf der Isar. Party, Event, Naturerlebnis, Sport - die Motive sind unterschiedlich, Kompetenz und Ausrüstung ebenso. Um naturverträgliches und sicheres Verhalten auf der Isar künftig zu verbessern, hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen im November den Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht. Gemeinden, private und kommerzielle Nutzer sowie Vereine können zur Verordnung eine Stellungnahme abgeben. Beim Deutschen Touring-Kajak-Club (DTKC) München ist man nun von dem Entwurf enttäuscht.

Der "Partybetrieb" auf der Isar werde durch die Verordnung nicht eingeschränkt. "Aber wir Sportler, die an diesen Missständen nicht beteiligt sind, werden für zwei Drittel des Jahres ausgesperrt", heißt es in der ausführlichen Stellungnahme des DTKC. Zwingend erforderlich sei eine differenzierte Betrachtung von Bade- und Partybootbetrieb einerseits und Sportbootfahrern andererseits. Der Sicherheitsproblematik werde kaum Rechnung getragen, und eine "gesamtheitliche Erfassung und Bewertung aller Störfaktoren auf und neben dem Wasser" sei nötig.

Für den im Jahr 1912 gegründeten Kajak-Club, dem derzeit rund 280 Mitglieder angehören, ist die Isar das vorrangige Trainings- und Ausbildungsgewässer. "Sie ist für uns zugleich eine Herzenssache", betont Vorsitzender Jochen Langbein. Man habe durchaus eine Verordnung erwartet, weil in den Sommermonaten der vergangenen Jahre "einiges aus dem Ruder" gelaufen sei. Der Entwurf erfasst nach Ansicht der Kanusportler aber genau jene Missstände nicht, man lasse "Problempaddler" weitgehend gewähren. Kanuten, die sich oft durch persönliche Aufklärung von Bootsfahrern für Sicherheit auf der Isar eingesetzt hätten, strafe man nun mit einer Totalsperrung zwischen 16. Oktober und 31. Mai ab. Das Verbot treffe jene, "die sicher ausgerüstet sind, um Naturschutzbelange wissen und sich entsprechend natursensibel verhalten".

Änderungsbedarf sieht der DTKC bei einigen Punkten: So sei die in der Verordnung geforderte "angepasste Fahrweise" beim Badebootbetrieb kaum möglich. "Die Leute sind in nicht lenkbaren Booten unterwegs, haben keine Ahnung von der Dynamik des (leichten) Wildwassers und können ihre Boote nicht steuern." Teilweise werde ohne geeignete Paddel gefahren und das Boot mit dem Rücken zur Fahrtrichtung gerudert. Auf Widerspruch bei den Kanusportlern stößt aber vor allem die Komplettsperrung zwischen Mitte Oktober und Ende Mai. Der Entwurf verletze den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil ein Gutachten Kanusportlern im Vergleich etwa zu Spaziergängern mit freilaufenden Hunden, nur minimale Störwirkung auf die Fauna bescheinige. Zudem sieht der Verein "erhebliche Widersprüche" zur geltenden "Naturschutzverordnung Isarauen": Diese verbietet ein Betreten von Kiesinseln und Bereichen abseits öffentlicher Wege zwischen 15. März und 15. Oktober; in der übrigen Zeit dürfe das Naturschutzgebiet "uneingeschränkt" betreten werden. Den Kanuten werde das Befahren des Flusses dagegen in genau diesen Monaten untersagt. "Der Sinn dieser Regelung ist für uns nicht nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme.

Für nicht ausreichend hält der Kanuverein die geplante Regelung, dass auch Nichtschwimmer, allerdings nur mit Schwimmwesten, auf den Fluss dürfen. Beim DTKC werde dies Nichtschwimmern nicht erlaubt, und Schwimmwesten seien auch für erwachsene Anfänger Pflicht. Kritisch sieht der Verein die im Entwurf vorgesehene Limitierung auf maximal zehn Personen pro Boot. "Wir würden ein Boot dieser Größe ohne erfahrenen Guide nicht auf die Isar lassen", heißt es in der Stellungnahme.

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