Energiewende:Windenergie? Nicht bei uns

Grünwald hat keine Flächen für Rotoren - und will auch keine im Forst sehen.

Von Udo Watter, Grünwald

Was den Ausbau der Windenergie angeht, hat die Gemeinde Grünwald keine hochfliegenden Pläne. "Mangels geeigneter Vorranggebiete im Gemeindegebiet von Grünwald für Windenergieanlagen teilt die Gemeinde mit, dass es keine Planungen gibt", heißt es in einer Stellungnahme für den Regionalen Planungsverband München (RVP), die der Gemeinderat jetzt einstimmig verabschiedet hat. Die Forstregionen zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen, Oberhaching und Straßlach-Dingharting hat der Gemeinderat zudem in seiner Stellungnahme als "Tabuzonen für künftige Windenergieanlagen" identifiziert.

Hintergrund: Bis Ende 2027 muss jeder Regionale Planungsverband in Bayern 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen, was wiederum auf dem "Wind-an Land-Gesetz" des Bundes basiert - mit dem Ziel des beschleunigten Ausbaus der Windenergie. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und ist Teil des Plans der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Bayern wird dabei verpflichtet, 1,8 Prozent seiner Fläche bis 2032 für Windkraft auszuweisen.

Grünwald, das zur Planungsregion 14 (Wirtschaftsraum München mit Umland) gehört, wird sich hier aber wohl schwer tun, wie Bauamtsleiter Stefan Rothörl klarstellte: "Wir können keinen Flächenbeitrag leisten." Das fast zu 100 Prozent überbaute oder überplante Gemeindegebiet mit seinen Wohngebieten steht dem entgegen. "Das Problem haben andere statdtnahe Gemeinden auch", sagt Rothörl und verwies nicht nur auf südliche Nachbarn wie Ottobrunn oder Neubiberg, sondern auch auf nördliche Landkreis-Kommunen, die aufgrund der Nähe zum Flughafen in ihren Möglichkeiten stark beschränkt seien.

Den Ausschluss der benachbarten gemeindefreien Forstflächen begründete Rothörl damit, dass diese beliebte Naherholungsgebiete seien und Rückzugsgebiet für Flora und Fauna. Auch handele es sich um Frischluftzonen. Welche Form von Beitrag kann respektive muss die Gemeinde aber künftig leisten? Wenn geeignete Flächen in der Planungsregion 14 feststehen, gilt es wohl, über die Frage eines gemeinsamen Windprojekts zu sprechen, also durch eine finanziellen Beteiligung mitzuwirken.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: