Grünwald:Fällung während Sperrzeit genehmigt

Sorgen um die Tiere, die möglicherweise auf einem im Laufe der Zeit verwilderten Grundstück in der Münchner Straße 42b lebten, machte sich eine Grünwalderin. Sie beobachtete, dass Bauarbeiten dort begonnen hatten, das Grün abgeholzt, der alte Bungalow abgerissen wurde. "Darf man in einer Zeit, in der Vögel brüten, Igel ihren Nachwuchs betreuen und wahrscheinlich etliche andere Tiere sich dort niedergelassen haben, ein Grundstück dem Erdboden gleich machen?", fragte die Bürgerin in einem Brief an die SZ. Wolfgang Rotzsche, Sprecher von Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU), erklärte dazu, dass dort eine Baugenehmigung für dieses Grundstück erteilt wurde. Der Antrag beinhalte auch einen Baumbestands- und Freiflächenplan, der umfangreiche Fällungen mit sich bringe.

Zum Zeitpunkt der Fällungen sagt der Rathaus-Sprecher: "In der Tat gibt es im Rahmen der naturschutzrechtlichen Gesetze eine sogenannte Sperrzeit zwischen März und Oktober jedes Jahres, in der keine Fällungen, Rodungen von Bäumen, Sträuchern, Hecken vorgenommen werden dürfen." Ausnahmen gebe es bei privat genutzten Gärten. Dort sei von einem überschaubaren Baumbestand auszugehen, der leichter überprüft werden könne. Die Bürgerin konnte er beruhigen, dass natürlich vorher jeder Baum überprüft worden sei, ob dort beispielsweise Brüter oder Fledermäuse anzutreffen waren.

© SZ vom 16.07.2015 / cw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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