Grasbrunn:Kein Ersatz für Beiträge

Nachdem einige Monate lang Betreuungsverbote für Kindertageseinrichtungen bestanden, gilt seit 1. Juli ein eingeschränkter Regelbetrieb unter bestimmten hygienischen Auflagen. Nach einer kürzlich herausgegebenen Richtlinie zur Entscheidung der bayerischen Staatsregierung vom 28. April steht nunmehr auch fest, wie Eltern und Träger der Einrichtungen in der Zeit der Betretungsverbote zu entschädigen sind. Wie die Gemeinde Grasbrunn mitteilt, kann der Beitragsersatz entsprechend der Richtlinie nur unter den Voraussetzungen gewährt werden, dass die Kinder tatsächlich an keinem Tag der Monate April, Mai und Juni betreut wurden. Unter diesen Voraussetzungen wurden Grasbrunner Eltern nach Angaben des Rathauses bereits die Beiträge für April zurückerstattet und auch der Mai abgerechnet, der Juni folgt. Die Gebühren für den Monat Juli werden wieder regulär erhoben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: