Süddeutsche Zeitung

Gesetzesänderung:Quittung vom Friseur

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Die neu eingeführt Bonpflicht führt zu Protesten in Handel und bei Mittelstands Union

Seit diesem Jahr sind alle Geschäfte verpflichtet, stets eine Quittung auszustellen. Egal ob Bäcker, Friseur, Apotheke oder Imbissbude: Es gilt die Bonpflicht bei jeder verkauften Semmel und jeglichen Centbeträgen. Das Bundesfinanzministerium will so Steuerbetrug an Bargeldkassen unterbinden. Der Einzelhandel stöhnt und kritisiert das Gesetz, das offiziell "Belegausgabepflicht" heißt, scharf. Auch die Mittelstands Union München Land (MUML) meldet sich zu Wort und fordert eine sofortige Rücknahmen der Bonpflicht.

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) weist ihre Mitglieder zum Jahreswechsel noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung von elektronischen Aufzeichnungssystemen ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Der Kunde sei jedoch nicht zur Mitnahme des Belegs verpflichtet. Der Beleg kann in Papierform oder elektronisch erstellt werden. Die Mittelstands Union empört, dass jedem Kunden ein Beleg ausgegeben werden müsse, unabhängig davon, ob der das wolle oder nicht.

"Das Gesetz produziert nicht nur Berge an umweltschädlichem Thermopapier, sondern auch unnötige Bürokratie und Frust bei den Ladenbesitzern und Kunden, teilt Rudolf Denzel, Kreisvorsitzender der MUML mit. Er findet, der Bundesfinanzminister solle diesen "Bürokratie- und Müllirrsinn" sofort stoppen." Das Gesetz müsse in dem Punkt unverzüglich geändert werden. Bis dahin fordert die MUML Befreiungen für Ladenlokale mit Massengeschäft. Diese Ausnahmen seien im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Nun stellt die Mittelstandsunion das Vorhaben aus Berlin nicht prinzipiell in Frage. In der Mitteilung des Kreisvorsitzenden heißt es, die MUML begrüße das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung, Manipulationen und Steuerbetrug zu bekämpfen. "Es kann aber nicht sein, dass die Regierung wegen einiger schwarzer Schafe den gesamten Mittelstand unter Generalverdacht stellt", so Denzel. Er verweist zudem darauf, dass nach Einschätzung der Wirtschaft die Bonpflicht nicht zu mehr Sicherheit gegen Steuerhinterziehung führe. Denn schon heute werde bei Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, beim ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet. Diese könne nicht mehr im Nachhinein gelöscht werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Denzel findet: "Da diese Sicherheitseinrichtungen ebenfalls Bestandteil des neuen Kassengesetzes sind, sollte die Bonpflicht eigentlich obsolet sein."

Die IHK verweist in ihrer Mitteilung auf weitere Änderungen 2020. So könnten mehr Kleinunternehmen vereinfachte Umsatzsteuerregeln nutzen. Die relevante Umsatzgrenze steige von 17 500 auf 22 000 Euro. Gründer werden vorerst nicht mehr verpflichtet, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Außerdem stiegen die Grund- und Kinderfreibeträge für die Einkommensteuer, die Pendlerpauschale werde erhöht und bei Jobtickets gebe es durch die Option einer Pauschalbesteuerung eine Verbesserung. Der Mindeststundenlohn steige von 9,19 auf 9,35 Euro. Dazu gebe es einen Mindestlohn für Azubis von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Da das durchschnittliche Vergütungsniveau für Azubis in Oberbayern deutlich über diesem Wert liege, habe diese Neuregelung wenig praktische Relevanz.

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SZ vom 02.01.2020 / hilb
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