Gerichtsurteil:Scientologin bleibt Tagesmutter

Das Gericht entzieht einer Scientologin die Lizenz zum Kinderhüten nicht. Allerdings muss sich die Frau an strenge Auflagen halten.

E. Müller-Jentsch

Eine bekennende Münchner Scientologin darf als Tagesmutter zwar bis auf weiteres kleine Kinder betreuen - allerdings nur unter strengen Auflagen. Wie berichtet, hatte das Stadtjugendamt der Frau die Lizenz zum Kinderhüten entziehen wollen, als ihre Mitgliedschaft in der als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation, die sich selbst jedoch als Kirche bezeichnet, bekannt wurde.

Scientology München

Eine 38-jährige Scientologin darf weiterhin Kinder betreuen.

(Foto: Foto: ddp)

Die 38-Jährige verpflichtete sie sich am Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, den Eltern ihrer Schützlinge stets zu offenbaren, dass sie Scientology-Mitglied ist. Vor allem garantiert sie aber, keinesfalls "scientologischen Methoden oder Techniken" anzuwenden und auch keine solche Inhalte zu vermitteln.

Und der Stadt wird sie künftig über ihre Erziehungsmethoden bei der Tagespflege Rechenschaft ablegen. Unter diesen Voraussetzungen darf sie nun für ein Jahr die Kinderbetreuung fortsetzen.

Dann läuft ihre Erlaubnis ab und die Verwaltung muss über eine weitere Genehmigung ohnehin erneut entscheiden. Nachdem die Frau diese Erklärung abgegeben hatten, erklärten beide Seiten den Rechtsstreit für erledigt.

Das Stadtjugendamt will die Selbstverpflichtung aber als Auflage in den aktuellen Genehmigungsbescheid aufnehmen und regelmäßig streng kontrollieren.

Oberlandesanwalt Gerhard Pfauser, der als Vertreter des öffentlichen Interesses die Rechtsauffassung der Stadt unterstützt hatte, betont ausdrücklich, dass es sich hier um einen Einzelfall handle.

Das Ergebnis ändere nichts an der Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass Scientology eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle (Az.:12BV09.2400).

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